Pressemitteilung

Familien mit kleinen Einkommen stärken


Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die bestimmte Sozialleistungen beziehen (wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag), sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können – mit dem Inkrafttreten des „Starke-Familie-Gesetzes“ des Familienministeriums werden Leistungen aus dem Bildungspaket ab dem ersten August verbessert.

„Im Landkreis Lörrach können mehr als 4.000 Kinder und Jugendliche von den erhöhten Leistungen des Bildungspaketes profitieren. Es geht um faire Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe für Kinder. Wir erhoffen uns für sie mehr Motivation, mehr Bildung und mehr Chancen für ihre Zukunft“, so Dirk Werner, Fachbereichsleiter Soziales im Landratsamt Lörrach.

Mittagessen in Schulen oder Kindertageseinrichtungen sowie die Schülerbeförderung ab einem Schulweg von drei Kilometern werden für berechtigte Kinder ab August komplett übernommen. Der Schulbedarf wird von 100 Euro jährlich auf 150 Euro pro Schulkind erhöht. Das Geld wird an zwei Stichtagen ausbezahlt: 100 Euro zum 1. August und 50 Euro zum 1. Februar. Weiterhin werden die bislang ausgezahlten 10 Euro für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben auf 15 Euro erhöht. Dieses Geld kann für Vereinsbeiträge, Musikunterricht oder Ferienfreizeiten verwendet werden.

Weitere Informationen stehen unter dem Stichwort „Bildungspaket“ unter www.loerrach-landkreis.de/buergerservice zur Verfügung.