Pressemitteilung

Chancengleich im Landkreis Lörrach


Zwei Drittel aller Beschäftigten der Kreisverwaltung sind weiblich und 90 Prozent von ihnen arbeiten in Teilzeit. Der hohe Anteil an Frauen in der Verwaltung lässt sich aber nicht bis in die hohen Führungspositionen übertragen: Je höher die Führungsebene, desto geringer der Anteil an Frauen. Um die Unterrepräsentanzen von Frauen und Männern in bestimmten Bereichen abzubauen, haben Verwaltungsspitze und Führungskräfte Ziele und 42 konkrete Maßnahmen in einem Chancengleichheitsplan erarbeitet, der ab heute öffentlich einsehbar ist.
 
Die Verwaltung des Landkreises Lörrach liegt mit der hohen weiblichen Teilzeitquote im landkreisweiten Durchschnitt: Ende 2016 waren laut Statistischem Landesamt rund 84 Prozent aller im Kreis Teilzeitbeschäftigten Frauen.
 
Beschäftigte in Führungspositionen im Landratsamt LörrachDie Statistik des Landratsamts zeigt: Bezüglich Position und Entgeltgruppe sind Frauen und Männer in der Verwaltung des Landkreises Lörrach unterschiedlich vertreten. Der prozentuale Anteil an Frauen ist mit 97 Prozent im einfachen Dienst am höchsten und im höheren Dienst mit 55 Prozent am niedrigsten. Hingegen ist der prozentuale Anteil an Männern im höheren Dienst mit 45 Prozent am höchsten und im einfachen Dienst mit drei Prozent am niedrigsten.
 
Um dem entgegenzuwirken, werden die familienfreundlichen Angebote des Landratsamtes kontinuierlich ausgebaut und optimiert: Beruf, Familie und Pflege von Angehörigen sollen besser vereinbart werden können. So bietet das Landratsamt Lörrach seinen Mitarbeitenden beispielsweise Kinderbetreuungs- und Kinderferienangebote, ein Wiedereinstiegsprogramm für Personen in Elternzeit und ein Führungsnachwuchskräfteprogramm. Als neue Maßnahmen werden unter anderem Modelle betrieblicher Kinderbetreuung geprüft und der „Girls‘ & Boys‘ Day“ eingeführt.
 
Der Chancengleichheitsplan des Landkreises Lörrach 2019-2025 wurde für die Verwaltung des Landkreises Lörrach beschlossen und ist einsehbar unter www.loerrach-landkreis.de/chancengleich. Der Chancengleichheitsplan ist sechs Jahre lang gültig und wird nach drei Jahren evaluiert.
 
Laut Chancengleichheitsgesetz gehört es zu den Aufgaben der Kommunen, den Verfassungsauftrag der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu erfüllen. Gleichzeitig gilt es für die Gemeinden sowie Stadt- und Landkreise, auf die Chancengleichheit und Gleichberechtigung von Frauen in allen kommunalen Bereichen, insbesondere in Beruf, öffentlichem Leben, Bildung und Ausbildung, Familie sowie in den Bereichen der sozialen Sicherheit hinzuwirken.
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