Pressemitteilung

Quarantänezone zur Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers in Weil am Rhein aufgehoben


Baumkletterer auf der Suche nach Befallssymptomen des Asiatischen Laubholzbockkäfers (©Landratsamt Lörrach)              Zum 5. April wird die Quarantänezone zur Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers in Weil am Rhein aufgehoben und die Allgemeinverfügung widerrufen, da der letzte Fund bereits vier Jahre zurückliegt. Damit entfallen alle in der Allgemeinverfügung festgelegten Auflagen, stellt Dezernent Michael Kauffmann klar. Somit dürfen jetzt wieder Laubgehölze aus dem oder in das ehemalige Quarantänegebiet transportiert werden.

Das Landratsamt Lörrach hatte im April 2016 die aus dem Jahre 2014 geltende Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Bekämpfung des eingeschleppten Holzschädlings bis Ende März 2019 verlängert. Durch diese Maßnahmen wurde die Einbürgerung und Verbreitung des gefährlichen Asiatischen Laubholzbockkäfers wirksam verhindert.

Fachpersonal und Spürhunde kontrollierten 32.000 Bäume


Über mehrere Jahre wurde in Weil am Rhein und Haltingen auf Grundlage einer nationalen Leitlinie eine Quarantänezone mit einem Radius von zwei Kilometern um den zuerst befallenen Baum im Weiler Rheinhafen eingerichtet. Ziel war die Ausrottung des Käfers an den Punkten des Erstbefalls. Der Fachbereich Landwirtschaft & Naturschutz des Landratsamts koordinierte in dieser Zone die Überwachung der Laubgehölze in enger Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Freiburg und dem beauftragten Fachpersonal. Unterstützt wurden die Inspekteure durch speziell ausgebildete Spürhunde.

In den vergangenen Jahren wurden so rund 32.000 städtische und private Laubgehölze regelmäßig vom Boden aus kontrolliert. Zusätzlich wurden circa 1.000 Baumkronen durch Baumkletterer begutachtet. Durch diese intensive Überwachung konnte im Frühjahr 2015 nochmals eine Pappelgruppe am Weiler Rheinhafen festgestellt werden, die einige lebende Larven des gefürchteten Schädlings enthielt. Hätte man diesen Befall nicht rechtzeitig entdeckt und unschädlich gemacht, so Rolf Hess vom zuständigen Ressort Pflanzenschutz des Landratsamts Lörrach, wären heute wahrscheinlich zahlreiche Bäume in Friedlingen und Umgebung betroffen. Im Umkreis von 100 Metern mussten damals anfällige Laubgehölze abgeholzt werden. Das Holz wurde unter behördlicher Aufsicht durch Häckseln unschädlich gemacht.

Landratsamt bittet weiterhin um Aufmerksamkeit


Trotz der Aufhebung der Allgemeinverfügung bittet das Landratsamt die Bevölkerung im Stadtgebiet von Weil am Rhein um Wachsamkeit bezüglich Laubgehölze, die zum Beispiel auffällige, fingerdicke Bohrlöcher aufweisen. Solche Funde sollten weiterhin an das Landratsamt Lörrach, Fachbereich Landwirtschaft & Naturschutz, gemeldet werden (Telefon: 07621 410-4402 / -4403, E-Mail: landwirtschaft(at)loerrach-landkreis.de).