Pressemitteilung

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum: Aktuelle Förderperiode 2018/19


Seit Ende Mai läuft die diesjährige Antragsperiode für das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR). Das Landwirtschaftsministerium Baden-Württemberg stellt dafür jährlich insgesamt Fördermittel in Höhe von 60 Millionen Euro zur Verfügung. Privatpersonen, Kommunen und Firmen mit bis zu 100 Mitarbeitern können sich für Investitionszuschüsse bewerben. Förderfähig sind Investitionen in ländlichen Gebieten in den Bereichen Arbeiten, Grundversorgung, Wohnen und Gemeinschaftseinrichtungen. Die Fördersätze betragen bis zu 50 Prozent. Die Bewerbung muss bis zum 7. September 2018 bei der jeweiligen Kommune eingereicht werden.

Ziel des ELR ist es, die Ländlichen Räume auch vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und der Abwanderung in die Städte zu stärken und weiterzuentwickeln sowie gleichwertige Wohn-, Arbeits- und Lebensbedingungen zu ermöglichen. Gefördert werden daher Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, die zeitgemäßes Leben und Wohnen ermöglichen, die eine wohnortnahe Versorgung sichern und zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen.

Das Hauptanliegen ist die Entwicklung von Ortskernen durch die Realisierung von Wohnprojekten in Leerständen oder Baulücken sowie die Auslagerung von Unternehmen an den Ortsrand. Neu ist in diesem Jahr der Gedanke, nachhaltiges Bauen zu fördern. So wird der überwiegende Einsatz nachwachsender Rohstoffe mit einer Erhöhung des Fördersatzes um fünf Prozentpunkte belohnt. Ebenso legt das ELR einen Schwerpunkt auf die Versorgung mit Waren und Dienstleistungen vor Ort. Als wichtiger Standortfaktor für den Ländlichen Raum werden aus diesem Grund vorrangig Dorfgasthäuser, Dorfläden, Arztpraxen und Handwerksbetriebe gefördert. Attraktiv für Unternehmen ist die ELR-Sonderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“. Dieses gilt speziell für Investitionen zur Entwicklung und Nutzung innovativer neuer oder verbesserter Produktionsverfahren, Prozesse, Dienstleistungen und Produkte und lockt mit besonders hohen Zuschüssen.

Mehr Informationen zum ELR gibt es auf der Seite der Wirtschaftsregion Südwest (www.wsw.eu) und unter www.loerrach-landkreis.de/elr.

„In der vergangenen ELR-Förderperiode hat der Landkreis Lörrach die erfreuliche Fördersumme von 1,745 Millionen Euro erhalten,“ so Martina Hinrichs, Leiterin der Stabsstelle Strukturpolitik & Tourismus. "So konnten insgesamt 30 zukunftsweisende Wohn-, Arbeits- und Gemeinschaftsprojekte in 13 Kommunen realisiert werden. Ich wünsche mir auch für dieses Jahr eine Fülle an qualitativ hochwertigen Anträgen, die den Landkreis Lörrach weiter voranbringen."

ELR-Anträge müssen bei der eigenen Gemeinde gestellt werden, die diese dann an das Landratsamt und das Regierungspräsidium Freiburg weiterleitet. Die benötigten Unterlagen sollten spätestens bis Freitag, 7. September bei der Gemeinde eingehen. Die Förderbescheide werden voraussichtlich im 2. Quartal 2019 vorliegen. Für „Spitze auf dem Land!“ gibt es jährlich zwei Antragsrunden mit Fristende zum 31. März und zum 30. September.

Für Rückfragen stehen Martina Hinrichs (Stabsstelle Strukturpolitik & Tourismus), Telefon: 07621/410-3010, E-Mail: martina.hinrichs(at)loerrach-landkreis.de sowie Laura Berchtold (Wirtschaftsbeauftragte des Landkreises Lörrach), Telefon: 07621/5500-152, E-Mail: laura.berchtold(at)wsw.eu zur Verfügung.