Pressemitteilung

Landratsamt ordnet Abbau des Kunstwerks „Dreispitz“ am Binzener Kreisverkehr an


Das Landratsamt Lörrach hat heute am 6. Juni 2017 die Beseitigung des Kunstwerks „Dreispitz“ am Kreisverkehr B3 / L134 angeordnet. Die Gemeinde Binzen, die das Kunstwerk im Jahr 2001 in der Mitte des Kreisverkehrsplatzes errichtet hatte, ist nun verpflichtet, das Kunstwerk zu entfernen.

Ein vom Landratsamt in Auftrag gegebenes Gutachten bescheinigte dem Kreisverkehr in Binzen bereits 2015 ein sehr hohes Gefahrenpotenzial durch das aufgestellte Kunstwerk. Anhand von Unfallsimulationen konnte das Gutachten nachweisen, dass sich im ungünstigsten Falle einer Schussfahrt durch den Kreisverkehr bei einer Kollision mit dem Kunstwerk Unfälle mit erheblichen Folgen ereignen können. Die Gutachter kommen zu der Einschätzung, dass selbst bei einer Nachrüstung des Kreisverkehrs mit baulichen Sicherheitsmaßnahmen ein erhebliches Restrisiko mit schwerwiegenden Folgen bei einem Aufprall bestehen bliebe.

Durch Erlass des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg sind alle Landratsämter zu einer Überprüfung bestehender Kreisverkehrsplätze angewiesen. Anlass dafür sind die vermehrt schweren Unfälle im Zusammenhang mit den Verkehrskreiseln. „Das Landratsamt ist als untere Straßenbaubehörde unmittelbar für die Verkehrssicherheit auf dem Kreisverkehrsplatz zuständig“, sagt Ulrich Hoehler, Erster Landesbeamter beim Landratsamt Lörrach. „Auch wenn wir selbstverständlich die Bedeutung des Kunstwerks kennen, sind uns hier die Hände gebunden.“

Als Sofortmaßnahme wurden bereits im Herbst 2015 Richtungstafeln angebracht und im Bereich des Kreisels die Höchstgeschwindigkeit vorübergehend auf 30 Stundenkilometer herabgesetzt. Sobald das Kunstwerk entfernt ist, kann die angeordnete Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit wieder aufgehoben werden.