Pressemitteilung

Tendenzentscheidung zum Standort Zentralklinikum


Am kommenden Mittwoch steht in einer öffentlichen Sondersitzung die Tendenzentscheidung des Kreistags über den Standort für ein neues Zentralklinikum an. Zahlreiche komplexe Faktoren spielen bei der Bewertung der Grundstücke eine Rolle: von der Grundstücksgröße, Beschaffenheit und Lage, über baurechtliche Themen und die Frage der Erschließung bis hin zu den den Landkreis betreffenden Kosten. Um all diese Punkte besser zu veranschaulichen, wurde eine Bewertungs- und Gewichtungsmatrix erstellt, in die die Kriterien eingeflossen sind. Die Matrix dient den Kreisrätinnen und Kreisräten als Entscheidungshilfe, ist jedoch nicht bindend.

Bewertungsmatrix als Entscheidungshilfe


In der Sitzung am 5. April werden zunächst noch einmal alle Fakten und Informationen nach neuestem Stand vorgestellt. Danach erzielt das Grundstück unter dem Titel „Kombilösung Entenbad“ in Lörrach 86,2, das Areal „Gündenhausen“ in Schopfheim 78,6 und das „Gewerbegebiet Herten“ in Rheinfelden 75,5 Prozent. Die Verwaltung hat für den Beschluss des Kreistags wie üblich einen Vorschlag für das Gremium vorbereitet. Dieser beruht auf den Ergebnissen der bekannten Matrix, die eine sachlich fundierte Grundlage bietet.

Ausgehend von den Ergebnissen der Matrix sieht der Beschlussvorschlag vor, die Aufsichtsratsvorsitzende und den Geschäftsführer der Kliniken mit weiterführenden Verhandlungen mit der Stadt Lörrach zu beauftragen. Die Ergebnisse sollen dem Kreistag zur abschließenden Entscheidung vorgelegt werden. Sollten im Verlauf der Verhandlungen Hinderungs- oder Ausschlussgründe bekannt werden, sieht der Beschlussvorschlag vor, eine neue Entscheidung zwischen dem Standort „Gewerbegebiet Herten“ in Rheinfelden und dem Standort „Gündenhausen“ in Schopfheim zu treffen.

Allen Beteiligten gebührt Dank


Nach der Präsentation eines ersten Zwischenstandes im Januar waren noch Fragen offen geblieben und die Gemeinden wurden um das Nachreichen bestimmter Informationen, zum Beispiel zur Bodenbeschaffenheit oder detaillierten Aufschlüsselung ihrer Offerten, gebeten. Die Ergebnisse der entsprechenden Gutachten sind selbstverständlich in der Matrix berücksichtigt. „Wir danken allen Beteiligten des Bewerbungsprozesses für den betriebenen großen Aufwand, den ein solcher Prozess mit sich bringt“, betont Landrätin und Aufsichtsratsvorsitzende des Kliniken, Marion Dammann.

Während des gesamten Prozesses der Entscheidungsfindung war es stets oberstes Ziel, das Verfahren in jedem Schritt transparent zu gestalten und die vorgenommenen Bewertungen nachvollziehbar aufzustellen. So wurden u.a. zu Beginn des Prozesses im Jahr 2015 und im Januar und Februar 2017 mehrere Informationsveranstaltungen für Bürger und Mitarbeiter abgehalten und die Inhalte im Internet aufbereitet.

Bestehende Substanz lässt keine Alternative zu Neubau


Vor dem Hintergrund der sich wandelnden Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen und der verhältnismäßig alten Bausubstanz aller drei Klinikstandorte war der Prozess zur nachhaltigen Zukunftsgestaltung der medizinischen Versorgung Landkreis angeschoben worden. Inzwischen investieren die Kreiskliniken jährlich hohe Beträge in die Instandhaltung und müssen neben geplanten immer wieder auch kurzfristig ungeplante Sanierungsmaßnahmen durchführen. Jedoch ist es mit den vorhandenen Bauten nicht möglich, den zukünftigen Anforderungen an ein Krankenhaus gerecht zu werden und eine adäquate Versorgung der Patienten sowie attraktive Arbeitsplätze für Mitarbeiter zu sichern.

Deshalb, aber auch zur weiteren Stärkung der medizinischen Leistungsfähigkeit, hatte der Kreistag in seiner Sitzung am 19. Oktober 2016 die Grundsatzentscheidung für den Bau eines Zentralklinikums für den Kreis Lörrach im Rahmen der Medizinkonzeption „Lörracher Weg 2.0“ beschlossen.

Die Beschlussvorlagen der öffentlichen Sitzung sind auf der Internetseite des Landratsamts herunterladbar unter www.loerrach-landkreis.de/buergerinfo