Pressemitteilung

Schutzzone über 500 Meter entlang des Rheins wegen Geflügelpest bleibt


Auf Grund der derzeitigen Seuchensituation besteht weiterhin ein großes Ansteckungsrisiko in Geflügelhaltungen, die direkten Kontakt zu Wildvögeln haben. Dies ist vor allem in Uferzonen von großen Flüssen und Seen der Fall. Daher muss das Geflügel in einer Schutzzone mit einem Abstand von bis zu 500 Metern vom Rheinufer weiterhin im Stall bleiben. Mitte Februar wurde bei einem verendeten Schwan in Schliengen die Klassische Geflügelpest (H5N8) festgestellt. Die daraufhin vom Landratsamt Lörrach verfügte generelle Aufstallungspflicht für die Gemeinden Bad-Bellingen, Kandern, Malsburg-Marzell und Schliengen endet am 15.03.2017. Hiervon bleibt die Aufstallungsfplicht in der 500 Meter Schutzzone in der Gemeinde Bad-Bellingen unberührt.

Unabhängig von den angeordneten Maßnahmen für die Schutzzone weist das Veterinäramt Lörrach wiederholt alle Geflügelhalter darauf hin: Die konsequente Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelbeständen ist der beste Schutz vor dieser Tierseuche. Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung (15. März 2017) als bekannt gegeben. Sie endet nunmehr mit Ablauf des 20. April 2017, solange keine öffentliche Bekanntgabe einer Fristverlängerung erfolgt.
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