Pressemitteilung

„Vogelgrippe“: Weiterhin Stallpflicht für Geflügel entlang des Rheins


Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat am 30. Januar 2017 das landesweite Aufstallungsgebot für Geflügel für Bereiche in unmittelbarer Nähe zu großen Gewässern und Seen bis zum 15. März verlängert. Für den Landkreis Lörrach bedeutet dies, dass Geflügel in einem Abstand von 500 Metern zum Rhein weiterhin im Stall bleiben muss. Das Landratsamt Lörrach hat die neue Allgemeinverfügung hierzu öffentlich bekannt gemacht.

Der Maßnahme vorangegangen war eine erneute Risikobewertung durch Experten des Friedrich-Löffler-Instituts. Diese Bewertung stellt fest, dass die Gefährdung für Geflügelbestände durch die Erreger der Klassischen Geflügelpest als hoch eingeschätzt wird. Dementsprechend haben die Fachleute eine Verlängerung der bestehenden Schutzmaßnahmen empfohlen.  

Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben. Sie endet nunmehr mit Ablauf des 15. März 2017, solange keine öffentliche Bekanntgabe einer Fristverlängerung erfolgt.
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