Pressemitteilung

Windkraftanlagen auf dem Glaserkopf genehmigt


Das Landratsamt Lörrach hat jetzt die fünf von der EnBW geplanten Windkraftanlagen auf dem Glaserkopf nördlich von Hasel genehmigt. ‎"Das Verfahren mit allen Prüfkriterien war nicht einfach", betont Ulrich Hoehler, Erster Landesbeamter und Leiter des Dezernats für Mobilität, Umwelt und Strukturpolitik. "Außerdem gab es  ein großes Interesse der Öffentlichkeit, insbesondere wegen der gut nachvollziehbaren Zweifel in der Bürgerschaft in Gersbach, an dessen Grenzen die Anlagen heranrücken werden", so Hoehler. Der Windpark auf der Gemarkung Hasel umfasst vier Anlagen mit einer Nabenhöhe von 149 Metern und einer Gesamthöhe von 212 Metern sowie einer Anlage mit 137 Metern bzw. 200 Metern Gesamthöhe mit einer installierten Leistung von insgesamt 16,5 Megawatt.


Kontrovers diskutiertes Verfahren


Das Landratsamt hatte in mehreren Bürgerveranstaltungen über die Sach- und Rechtslage des in der Öffentlichkeit breit diskutierten Verfahrens ausführlich informiert. Die Hauptkonflikte wurden um die Themen Lärm und Schattenwurf durch die Anlagen, Beeinträchtigungen für das Landschaftsbild und Artenschutz geführt. „Als Genehmigungsbehörde ist uns bewusst, dass das Projekt ein massiver Eingriff in die Landschaft ist. Wir haben Verständnis für die Sorgen und Befürchtungen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger in und um die Mettlenhöfe, Glashütten, Hasel und Gersbach“, betont Ulrich Hoehler. Er könne auch nachvollziehen, dass sich Menschen durch die Windkraftanlagen beeinträchtigt fühlen und weist darauf hin, dass die Behörde letztlich auf Basis von Daten und Fakten zu entscheiden und bestimmte Belange gegeneinander abzuwägen hat. Zudem hat ein Antragsteller hat nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz Anspruch auf Erteilung einer beantragten Genehmigung, wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften und Belange Dritter nicht entgegenstehen.

Hauptkonfliktfelder des Verfahrens


Lärm und Schattenwurf durch die Windkraftanlagen: Von vielen Gersbachern und vor allem von den Bewohnern der Mettlenhöfe wurden Befürchtungen geäußert, dass es zu schädlichem Lärm – vor allem nachts – und zu Schattenwurf durch die drehenden Rotorblätter kommen würde. Die Gutachten belegen allerdings eindeutig, dass die nach den gesetzlichen Vorgaben zulässigen Werte eingehalten und zum Teil sogar deutlich unterschritten werden. Insbesondere geprüft wurde auch das nachbarschaftliche Rücksichtnahmegebot in Bezug auf das Anwesen Mettlen 3 wegen des geringen Abstands von nur 409 Metern zur nächst gelegenen Windkraftanlage. Ein Verstoß gegen dieses Gebot liegt laut Prüfergebnis im Hinblick auf die Nutzung der Gebäude nicht vor.

Infraschall: Der für das menschliche Gehör nicht wahrnehmbare, tieffrequente Schall hat bei Einhaltung der Vorsorgeabstände keine negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Dies ergibt eine aktuelle Untersuchung des Landes Baden-Württemberg.

Naturschutz, Landschaftsbild und Tourismus: Dass Tourismus durch Windkraftanlagen negativ beeinflusst wird, lässt sich durch belastbare Untersuchungen nicht bestätigen, insofern war diesem Aspekt keine Bedeutung zuzumessen. Unbestritten ist allerdings, dass der Bau der Anlagen ein erheblicher naturschutzrechtlicher Eingriff ist. Dementsprechend wurden dem Antragsteller umfangreiche Naturschutz- und Landschaftspflegemaßnahmen zum Ausgleich der Maßnahme auferlegt. Ebenso erheblich ist der Eingriff in das Landschaftsbild. Dieser kann im konkreten Fall allerdings weder minimiert noch kompensiert werden. Deshalb, so die Entscheidung des Landratsamtes, hat der Antragsteller nach entsprechenden gesetzlichen Vorgaben des Landes Baden-Württemberg eine erhebliche Summe an die Stiftung Naturschutzfond Baden-Württemberg als Ersatzzahlung zu leisten. Mit solchen Mitteln werden regelmäßig Natur- und Artenschutzmaßnahmen im Land gefördert.

Artenschutz: Im Wesentlichen ging es um besonders und streng geschützte Arten, die im Bereich Glaserkopfes vorkommen. Im Vordergrund standen Fledermäuse, die Haselmaus und wie auch schon beim Verfahren Rohrenkopf der Rotmilan. Über umfangreiche Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen wurde den entsprechenden Arten Rechnung getragen. Insgesamt wurde über umfangreiche Begutachtungen belegt, dass durch den Bau und Betrieb der Anlagen keine signifikante Erhöhung des Verletzungs- und Tötungsrisikos für die Arten verbunden ist. Auch das Anfang Oktober 2016 vorgelegte Gutachten zum Rotmilan-Vorkommen im Bereich des Windparks Hasel ergab keine Erkenntnisse, die einer Genehmigung entgegengestanden hätte.