Pressemitteilung

„Vogelgrippe“ und kein Ende - Aufstallungsgebot für Geflügel erlassen


Der Landkreis Lörrach hat infolge der landesweiten Aufstallungspflicht für Geflügel eine Allgemeinverfügung erlassen. Die wichtigsten Punkte sind die Aufstallung des Geflügels in geschlossenen Ställen oder unter Volieren, die nach oben dicht sind, und das Verbot von Börsen und Märkten sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten als Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden.
 
Daneben gelten die Biosicherheitsmaßnahmen, die zunächst für eine 500 Meter breite Schutzzone entlang des Rheins angeordnet worden waren, jetzt für Geflügelhalter im gesamten Landkreis Lörrach.
 
Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben. Sie endet mit Ablauf des 31. Januar 2017, solange keine öffentliche Bekanntgabe einer Fristverlängerung erfolgt.
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