Pressemitteilung

"Vogelgrippe": Schutzzone entlang des Rheins eingerichtet


Bei verendeten Vögeln am Bodensee wurde das Virus der Geflügelpest nachgewiesen. In einer aktuellen Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) wird das Risiko des Eintrags von Geflügelpest in Geflügelbestände bundesweit als hoch eingeschätzt. Das FLI empfiehlt in seiner Risikoeinschätzung u.a. die Umsetzung strenger Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelbetrieben.

Aufgrund der derzeitigen Gefährdungssituation erfolgte die Anordnung der folgenden verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen für die Schutzzone am Rheinufer: Die Eingänge zu den Geflügelhaltungen sind mit geeigneten Einrichtungen zur Schuhdesinfektion zu versehen (Desinfektionswannen oder -matten). Der Zukauf von Geflügel über Geflügelmärkte, Geflügelbörsen oder mobile Geflügelhändler ist verboten. Beim Betreten der Geflügelhaltungen ist Schutzkleidung anzulegen. Bei Verwendung von Einwegkleidung ist diese unverzüglich nach Gebrauch unschädlich zu beseitigen. Nach jeder Einstallung oder Ausstallung von Geflügel sind die dazu eingesetzten Gerätschaften zu reinigen und zu desinfizieren und nach jeder Ausstallung sind die freigewordenen Ställe einschließlich der dort vorhandenen Einrichtungen und Gegenstände zu reinigen und zu desinfizieren.

Alle Geflügelhalter im Kreis Lörrach, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben dies unverzüglich beim Veterinäramt des Landkreises Lörrach anzuzeigen. Geflügelbörsen und Märkte sowie Veranstaltungen anderer Art, bei denen Geflügel verkauft oder zur Schau gestellt wird, sind verboten.

Auch andere Geflügelhalter sollten diese Biosicherheitsmaßnahmen beherzigen. Ab der kommenden Woche wird das Landratsamt Lörrach die Einhaltung der Maßnahmen in der Schutzzone kontrollieren. Die Allgemeinverfügung gilt vorläufig bis zum 31. Januar 2017.
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