Pressemitteilung

Flüchtlingen Perspektiven geben (FIM)


Die Integration der Flüchtlinge stellt eine der derzeit größten gesellschaftlichen Herausforderungen dar und hat sowohl bundesweit als auch im Landkreis Lörrach einen hohen Stellenwert. Der Landkreis wird daher das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales beschlossene Arbeitsmarktprogramm „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“ (FIM) umsetzen. Ab sofort bis Ende 2020 können bis zu 217 sogenannte externe FIM bei staatlichen, kommunalen und gemeinnützigen Trägern durch Bundesmittel im Landkreis Lörrach finanziert werden. Der Landkreis möchte in diesem Rahmen dazu motivieren, entsprechende Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge zu schaffen.

Das Arbeitsmarktprogramm hat zum Ziel, Flüchtlingen die Wartezeit bis zur Entscheidung über ihre Anerkennung durch eine sinnvolle und gemeinwohlorientierte Beschäftigung auszufüllen. Gleichzeitig sollen sie mittels niederschwelliger Arbeitsgelegenheiten an den Arbeitsmarkt herangeführt werden. Hierbei geht es um Arbeit, die sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würde. Neben den externen FIM können weitere 73 interne FIM in Gemeinschaftsunterkünften bewilligt werden.


Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen im Detail


Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen werden jeweils für die Dauer von zwölf Monaten zugesagt. Die individuelle Beschäftigungsdauer je Teilnehmer beträgt bis zu sechs Monate bei einem Umfang von bis zu 30 Wochenstunden. Sie erhalten eine pauschale Mehraufwandsentschädigung in Höhe von derzeit 0,80 Euro pro Stunde, die von dem Maßnahmenträger an die Leistungsberechtigten ausbezahlt und anschließend gegenüber der Agentur für Arbeit abgerechnet wird. Diese zahlt dem Maßnahmenträger zusätzlich eine monatliche Pauschale in Höhe von 250 Euro für jeden besetzten Platz. Die Pauschale dient der Deckung sämtlicher Aufwendungen für Rekrutierung, Durchführung und Betreuung. Dazu zählen etwa Übersetzungskosten, Kosten für eine sozialpädagogische Betreuung, Kosten für Arbeitskleidung sowie Verpflegung und Fahrtkosten, soweit diese Leistungen vom Maßnahmenträger erbracht werden.

Für Antragsformulare (in Kürze auch online) und weiterführende Fragen zur Umsetzung des Arbeitsmarktprogramms können sich Interessenten mit dem Projektteam des Landratsamtes in Verbindung setzen: Fachbereich Aufnahme & Integration, Kerstin Pulice, Telefon: 07621-4105315, E-Mail: fim-lkloerrach(at)loerrach-landkreis.de.

Weitere Informationen zum Thema Flüchtlinge und Asylbewerber sind zu finden unter www.loerrach-landkreis.de/fluechtlinge .