Pressemitteilung

Höhere Fördersätze und verbesserte Konditionen durch Aufstiegs-BAföG


Das bewährte "Meister-BAföG" wurde in das moderne "Aufstiegs-BAföG" mit höheren Fördersätzen, Freibeträgen und Zuschussanteilen umgewandelt. Das neue Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) bringt weitere Vorteile mit sich: Neuerdings ist auch in Baden-Württemberg die Erzieher-Ausbildung förderfähig. Zudem können auch Bachelorabsolventen, die zusätzlich eine Aufstiegsfortbildung anstreben und die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, eine AFBG-Förderung erhalten.

Typische Aufstiegsfortbildungen sind Meister- oder Fachwirtkurse, Erzieher- und Technikerschulen sowie mehr als 700 weitere gleichwertige Fortbildungen. Teilnehmer erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Eine Altersgrenze besteht nicht und das Einkommen der Eltern ist für die Berechnung irrelevant.

Gestiegene BAföG-Leistungen


Unter anderem stieg der maximale Unterhaltsbeitrag im AFBG für Alleinstehende um 71 Euro auf 768 Euro. Der maximale Maßnahmenbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungskosten wurde von 10.226 Euro auf 15.000 Euro angehoben. Weitere Sätze, Freibeträge und Zuschussanteile wurden ebenfalls erhöht. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Anträge im Landkreis Lörrach


Beim Sachgebiet Ausbildungsförderung & Wohngeld des Landratsamts Lörrach gingen 2015 insgesamt 334 Anträge, in den ersten neun Monaten des laufenden Jahres bereits 325 Anträge ein. Seit Schuljahresbeginn wurden knapp 50 AFBG-Anträge von werdenden Erziehern gestellt.

Weitere Informationen über die Voraussetzungen, den Verfahrensablauf und die Höhe der Leistungen sowie Antragsformulare sind unter www.loerrach-landkreis.de/soziales zu finden.