Pressemitteilung

Erhöhter Kinderzuschlag


Seit diesem Monat fällt der maximale Kinderzuschlag um 20 Euro höher aus. Alleinerziehende und Elternpaare mit geringem Einkommen können nun auf Antrag monatlich bis zu 160 Euro zusätzlich zum Kindergeld erhalten. Die Höhe des Kinderzuschlags bemisst sich nach dem Einkommen und Vermögen der Eltern und Kinder. Bezieher des Kinderzuschlags können außerdem weitere Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen.

Entwicklungschancen von Kindern dürfen nicht an einem kleinen Einkommen ihrer Eltern scheitern. Das Bundesfamilienministerium setzt sich dafür ein, dass Eltern Familie und Beruf gut miteinander vereinbaren und Kinder ihre Talente entfalten können. Für ein gutes Aufwachsen und ein funktionierendes Familienleben brauchen Kinder und ihre Eltern Zeit füreinander, eine gute Betreuung und Förderung von Kindern sowie finanzielle Sicherheit.

Der Anspruch auf Kinderzuschlag für unverheiratete, unter 25 Jahre alte Kinder, die im Haushalt des Elternpaars oder des Elternteils leben, kann geltend gemacht werden, wenn für diese Kinder Kindergeld bezogen wird, die monatlichen Einnahmen der Eltern die Mindesteinkommensgrenze erreichen, das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen die Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigt und der Bedarf der Familie durch die Zahlung von Kinderzuschlag und eventuell zustehendem Wohngeld gedeckt ist und deshalb kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II/Sozialgeld besteht. Der Kinderzuschlag kann bei den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Weitere Informationen befinden sich unter www.bmfsfj.de , www.familien-wegweiser.de  oder www.kinderzuschlag.de .

Des Weiteren können Bezieher des Kinderzuschlags zusätzliche Leistungen für Bildung und Teilhabe für ihre Kinder erhalten. Darunter fallen beispielsweise die Schülerbeförderung, Schulbedarf, ein Zuschuss für Mittagessen, kulturelle Teilhabe und Vereinsbeiträge sowie mehrtägige Klassenfahrten. Die Bildungs- und Teilhabeleistungen sind im Servicebüro Bildung & Teilhabe in der Außenstelle des Landratsamts Lörrach im Haus der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen. Weitere Informationen sind unter www.loerrach-landkreis.de/buergerservice (Stichwort Bildungspaket) abrufbar.