Pressemitteilung

Kreis erweitert Unterstützungsangebot für psychisch Kranke


Der Landkreis Lörrach ist gesetzlich verpflichtet, eine Informations-Beratungs- und Beschwerdestelle (IBB) für psychisch kranke Menschen einzurichten. Hier können Betroffene künftig Beschwerden gegen ungerechte Behandlung in Kliniken, bei Ärzten, bei Behörden oder Dienstleistern einreichen. Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Aufgaben der IBB von Experten in eigener Sache ausgeübt werden. Dies sind Menschen mit eigener Psychiatrieerfahrung als Patienten, Angehörige von psychisch Kranken und eine Person mit professionellem Hintergrund. Ob die Beschwerdestelle eingerichtet werden kann, hängt davon ab, ob ehrenamtliche Unterstützer gefunden werden, die sich für die Mitarbeit in der Beschwerdestelle eignen. Interessierte Menschen, die sich hier engagieren und mitarbeiten möchten, sind daher herzlich zu einer Informationsveranstaltung eingeladen am Donnerstag, 3. März 2016, um 17 Uhr, in Raum 0.02 des Landratsamtes. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Seit dem vergangenen Jahr gibt es in Baden-Württemberg das Psychisch-Kranken-Hilfegesetz (PsychKHG). Darin werden die Rahmenbedingungen für eine bedarfsgerechte psychiatrische Versorgung festgelegt, aber auch die Rechtstellung psychisch kranker Menschen gestärkt. Dies soll insbesondere durch die Einrichtung von Informations-Beratungs- und Beschwerdestellen (IBB) in allen Landkreisen sichergestellt werden. Der Gesetzgeber will damit einer möglichen ungerechten Behandlung von psychisch Kranken entgegenwirken. „Diese Menschen sind krankheitsbedingt häufig nicht in der Lage, ihre Interessen angemessen zu vertreten oder durchzusetzen, weil sie den bürokratischen Anforderungen, beispielsweise beim Schriftverkehr mit Behörden oder Dienstleistern, nicht entsprechen können“, erklärt Reiner Faller, Psychiatriekoordinator im Landkreis Lörrach. Die IBB sei in solchen Fällen künftig eine Anlaufstelle für Betroffene.

Beschwerden werden hier nach einem festgelegten Verfahren und unter Beachtung von Datenschutzbestimmungen und Schweigepflicht aufgenommen. Im Verlauf der Bearbeitung nehmen die ehrenamtlich Mitarbeitenden mit beiden Parteien Kontakt auf, um auf eine Lösung des Konflikts hinzuarbeiten. Im Falle der Verletzung von Patientenrechten werden auch Wege aufgezeigt, wie ein rechtlicher Beistand eingebunden werden kann. Eine klassische Rechtsberatung hingegen kann durch die Mitarbeitenden der Beschwerdestelle nicht erfolgen. Diese arbeiten jeweils zu dritt im Team und sollen aus verschiedenen Erfahrungsbereichen kommen. Durch die enge interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Psychiatrieerfahrenen, Angehörigen und Mitarbeitenden mit professionellem Hintergrund kann die Situation des Beschwerdeführers aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet werden. Damit will die IBB auch gewährleisten, dass nicht erneut Unrecht an psychisch kranken Menschen geschieht.

Ansprechpartner für Rückfragen:

Reiner Faller, Psychiatriekoordinator des Landkreises, Telefon 07621/ 410-5116, E-Mail: reiner.faller(at)loerrach-landkreis.de