Pressemitteilung

Notunterkunft für Flüchtlinge in Haltingen geplant


Landkreis Lörrach/Weil am Rhein Für die Errichtung einer weiteren Notunterkunft für Flüchtlinge und Asylbewerber will der Landkreis demnächst zwei Leichtbauhallen mit Platz für 200 Menschen im Bereich „Sägischopf“ in Haltingen installieren. Das Landratsamt hat den Gemeinderat der Stadt Weil am Rhein und den Ortschaftsrat Haltingen heute (29.09.2015) in
nichtöffentlicher Sitzung über das Vorhaben informiert. Es war die erste Information des Gemeinderates und des Ortschaftsrates zu diesem schwierigen Thema. Die Beratungen und Beschlussfassungen der Gremien des Gemeinderates zur Überlassung der Grundstücke an den Landkreis sollen in den Sitzungen im Oktober 2015 erfolgen. Stimmt der Gemeinderat der
Absicht des Landkreises zu, wäre ein möglicher Bezugstermin Ende November.

Um die Bürgerinnen und Bürger über die Planungen ausführlich zu informieren, lädt das Landratsamt gemeinsam mit der Stadtverwaltung zu einer Informationsveranstaltung am Mittwoch, 7. Oktober, um 19:30 Uhr in die Festhalle Haltingen ein. Landrätin Marion Dammann und Oberbürgermeister Wolfgang Dietz erläutern die Organisation der Unterbringung und
Betreuung sowie die Möglichkeiten ehrenamtlicher Unterstützung und stehen für Fragen zur Verfügung. Nach einer Reihe von Vorgesprächen, die zwischen dem Landratsamt und der Stadt stattfanden, kristallisierte sich das Gelände neben der Festhalle in Haltingen als das für die kurzfristige Errichtung der Leichtbauhallen geeignetste Fläche heraus. Die Erschließung mit
Wasser, Strom und Abwasser ist gesichert. Es gibt darüber hinaus auch zusätzlichen Platz für den Aufenthalt außerhalb der Wohn- und Aufenthaltsbereiche. Trotz der beiden Leichtbauhallen verbleibt einer der beiden Bolzplätze für die Öffentlichkeit verfügbar. Neben diesem Standort wurden stadtweit eine Reihe von Alternativen geprüft.

Bei der für Haltingen vorgesehenen Einrichtung handelt es sich im Unterschied zu den regulären Gemeinschaftsunterkünften des Kreises um eine zeitlich begrenzte Notunterkunft bis etwa Mitte 2018, um schutzsuchenden und asylbegehrenden Menschen eine Grundversorgung zu bieten, bis ihr aufenthaltsrechtlicher Status geklärt ist. Der Landkreis wird als Betreiber das
erforderliche Betriebspersonal (Leitung, Hausmeister, sozialpädagogische Betreuung) bereitstellen sowie einen rund um die Uhr verfügbaren Sicherheitsdienst verpflichten.

Bislang hatte die Stadt Weil am Rhein ausschließlich Flüchtlinge in der sogenannten Anschlussunterbringung mit Wohnraum zu versorgen. Auf diese Weise hat die Stadt Weil am Rhein im Jahr 2014 28 Personen mit Wohnraum versorgt, im Jahr 2015 bislang 54. Bis zum Jahresende sollen es mindestens 93 Personen in der Anschlussunterbringung sein.

Die bundesweit drastisch gestiegenen Zahlen haben längst auch die regulären Unterkünfte im Kreis Lörrach erschöpft, was die Kreisverwaltung seit Monaten unter Hochdruck zur Prüfung von Gebäuden und Flächen im gesamten Kreisgebiet für die vorübergehende Versorgung der Menschen veranlasst. Kamen 2014 noch 593 Personen als Flüchtlinge in den Landkreis
Lörrach, so werden es bis zum Jahresende 2015 voraussichtlich mehr 2.300 Personen sein.
Ab sofort müssen pro Monat rund 450 Neuzugänge untergebracht werden, so dass allein für
die Zeit bis zum Jahresende etwa 1.100 zusätzliche Plätze geschaffen werden müssen, bei
Berücksichtigung der 50 Abgänge, die im Schnitt monatlich stattfinden.
„Ich bin Herrn Oberbürgermeister Dietz und auch dem Weiler Gemeinderat sehr dankbar für
die Bereitschaft mit dem Kreis über die Zurverfügungstellung dieses Grundstückes zu
sprechen. Glücklicherweise ist die Kooperation auch mit den anderen Gemeinden im Landkreis
ausgesprochen gut, ohne die die große Aufgabe der Flüchtlingsunterbringung für die
Kreisverwaltung kaum zu stemmen wäre“, betont Landrätin Marion Dammann und verweist
darauf, dass das Thema in der Kreisverwaltung seit Monaten einen großen Teil der
Ressourcen bindet und auch in Zukunft mehr Personal erfordern wird. Gleiches gilt auch für die
Stadt Weil am Rhein, die als Große Kreisstadt für die Bearbeitung im Bereich Ausländerrecht
zuständig ist. „Ob die Zugangszahlen stagnieren oder zurückgehen, wird insbesondere von der
Umsetzung der auf dem 2. Flüchtlingsgipfel des Landes Baden-Württemberg beschlossenen
Maßnahmen sowie weiteren Unterstützungsmaßnahmen durch die Bundespolitik abhängen“,
so die Landrätin.
Der Gemeinderat der Stadt Weil am Rhein wird sich voraussichtlich in der Sitzung vom 27.
Oktober 2015 konkret mit dem Anliegen befassen und dann entscheiden, ob die Fläche für
zunächst 30 Monate dem Landkreis vermietet wird. Für Oberbürgermeister Wolfgang Dietz ist
es wichtig, dass zunächst der Gemeinderat und Ortschaftsrat über das Vorhaben informiert
wurden und die Beratung und Beschlussfassung erst nach der Informationsveranstaltung für
die Bürgerschaft am 7. Oktober 2015 erfolgt.