Pressemitteilung

2000 Personen erhalten Bildungs- und Teilhabeleistungen


Der Landkreis Lörrach zieht nach etwas mehr als einem Jahr nach Einführung des Bildungs- und Teilhabegesetzes eine positive Bilanz. Ende März 2011 wurden die Bildungs- und Teilhabeansprüche (BuT) einkommensschwacher Personen im Gesetz verankert. Im April 2011 begann das Jobcenter des Landkreises Lörrach, die Ansprüche von Arbeitslosengeld-II-Empfängern zu prüfen und zu entscheiden. Seit dem 1. Mai 2011 kümmern sich ferner eine Koordinatorin sowie zwei Mitarbeiterinnen im kommunalen Servicebüro BuT um die Ansprüche berechtigter Personen, die Wohngeld, Kinderzuschlag, SGB XII- oder Asylbewerberleistungen beziehen.
                                        
Nach den jüngsten Zahlen vom März dieses Jahres wurden bislang mehr als 6500 Leistungen für etwa 2000 Personen im Landkreis bewilligt. Davon entfallen 2862 (43,5 Prozent) auf den Schulbedarf, 1153 (17,5) auf den Zuschuss für Mittagessen und 965 (14,7) auf kulturelle Teilhabe und Vereinsbeiträge. Der Anteil an mehrtägigen Schulausflügen liegt bei 10,4 Prozent, die anderen BuT-Leistungen bei etwa fünf Prozent oder darunter. Ab dem Schuljahr 2012/2013 wird bei der Schülerbeförderung eine Steigerung erwartet, weil die Satzung des Landkreises zur Schülerbeförderung geändert wird.
 
Mit zahlreichen Informationsschreiben verschiedener Behörden und Beiträgen in den Medien sowie Informationsveranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Schulen wurden die Berechtigten über die Bildungs- und Teilhabeleistungen informiert. Auf der Homepage des Landkreises sind außerdem weitere Informationen wie Antragsformulare und Flyer erhältlich. Dadurch ist es gelungen, die meisten der berechtigten Personen zu erreichen und dazu zu motivieren, Anträge für ein- oder mehrtägige Klassenfahrten, Schulbedarf, Schülerbeförderung, zusätzliche Lernförderung, Zuschüsse für Mittagessen oder Teilhabe an kulturellen Veranstaltungen und Vereinsbeiträgen zu stellen.
 
Die Zahl der Anträge lässt sich seit Einführung des Globalantrages für Alg-II-Empfänger nur noch schätzen, da für einen Bewilligungszeitraum von sechs Monaten für alle Leistungsarten und für alle Kinder/Jugendliche einer Bedarfsgemeinschaft nur noch ein einziger Antrag notwendig ist. Aber auch für die anderen Leistungsberechtigten können mit nur einem Antrag pro Person für den jeweiligen Bewilligungszeitraum alle Leistungsarten beantragt werden. Der Landkreis hat sich zum Ziel gesetzt, den Aufwand für die Antragssteller gering zu halten und möglichst viel zur sozialen und kulturellen Integration der Menschen beizutragen. Ein Beweis dafür ist die Tatsache, dass das Servicebüro BuT für Nicht-Alg-II-Bezieher im Jobcenter untergebracht ist, so dass allen Berechtigten dort geholfen werden kann und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eng zusammenarbeiten können.