Pressemitteilung

Landratsamt erlässt Allgemeinverfügung zur Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers


Das Landratsamt Lörrach hat kürzlich eine Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers erlassen. Mit der Verfügung sollen Maßnahmen ergriffen werden, die die Einbürgerung und Verbreitung des gefährlichen Holzschädlings verhindern. Ziel ist es, den Laubholzbockkäfers an den Punkten des Erstbefalles auszurotten.
Der Laubholzbockkäfer ist ein in Ostasien heimischer Holzschädling, der den städtischen Baumbestand ebenso wie die Wälder bedroht. Die Larven des Käfers bohren sich in das Holz gesunder Laubbäume und können diese schnell absterben lassen. Wenn die Ausbreitung nicht gebremst wird, führen die Fraßgänge der Schädlinge zum Abbrechen auch größerer Äste und können so Personen und Gegenstände in unmittelbarer Nähe erheblich gefährden. Aufgrund des Gefahrenpotentials für den Baumbestand besitzt der Laubholzbockkäfer in der Europäischen Union und in der Schweiz den Status eines Quarantäneschädlings, dessen Ausbreitung in Europa verhindert werden soll.
Um dies zu erreichen, wurde in Weil am Rhein auf der Grundlage einer nationalen Leitlinie eine Quarantänezone mit einem Radius von zwei Kilometern um den zuerst befallenen Baum im Rheinhafen eingerichtet. Die Fachbereiche Landwirtschaft und Waldwirtschaft des Landratsamts koordinieren in dieser Zone die Überwachung der Laubgehölze in enger Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Freiburg.
Fachleute der Behörden kontrollieren in der Quarantänezone die städtischen und bei Bedarf auch die privaten Laubgehölze auf Befall. Mit den Besitzern oder Verwaltern der Grundstücke wird vorher Kontakt aufgenommen, um die Arbeiten vorzubereiten. Dies gilt auch beim Einsatz von beauftragten Baumpflegefirmen und Führern von speziell ausgebildeten Hunden zum Aufspüren des Schädlings.
Wird der Befall oder der Verdacht auf einen Befall nachgewiesen, müssen unter Umständen die Gehölze gefällt werden. In diesem Fall ist das Holz unter behördlicher Aufsicht beispielsweise durch Häckseln unschädlich zu machen.
Mit der Allgemeinverfügung sind auch die Bürgerinnen und Bürger und die Gewerbetreibenden verstärkt zur Mitarbeit aufgefordert. Jeder Besitzer von Laubbäumen in der Quarantänezone steht in der Pflicht, seine Laubgehölze zu begutachten. Dies schließt Mieter, Gartenpächter, Hausverwalter und Landschaftsgärtner mit ein. Auch lagerndes Laubholz wie gefällte Bäume,
grobes Schnittholz oder Brennholz muss vom jeweiligen Besitzer kontrolliert werden.
 
Das Landratsamt weist auf folgende Befallanzeichen hin:
lebende Käfer
kreisrunde Bohrlöcher mit einem Durchmesser von mehr als 1 cm im Stammholz oder an stärkeren Ästen
kleinere, ovale Löcher im Bereich von Astgabeln
grobes Bohrmehl unterhalb der Löcher
beim Fällen und Zerlegen von Bäumen: fingerdicke Bohrgänge mit grobem Bohrmehl, eventuell mit großen, beinlosen Larven
Ein Verdachtsfall ist unverzüglich dem Landratsamt Lörrach, Fachbereich Landwirtschaft, Palmstraße 3, 79539 Lörrach, Tel.: (07621) 410-1238 oder (07621) 410-1239 zu melden. Unter Angabe des Absenders und des genauen Befallorts kann der Fachbereich Landwirtschaft auch per E-Mail (landwirtschaft(at)loerrach-landkreis.de) kontaktiert werden. Sehr hilfreich sind dabei Fotos – auch digitale Bilder – von befallenem Holz, Käfern oder Larven. Wenn möglich, sollten verdächtige Käfer gefangen und in einem Glas aufbewahrt werden, damit sie von Fachleuten bestimmt werden können. Lebende Käfer können im Sommerhalbjahr von Mai bis Oktober auftreten.
Die Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers mit Karte zur Quarantänezone und Begründung ist auf der Internetseite des Landratsamts unter „Aktuelles/Bekanntmachungen“ einzusehen.