Pressemitteilung

Fast 1 Mio. Euro für die Strukturentwicklung im Ländlichen Raum


Im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) fließen in diesem Jahr rund 940.000 Euro in den Landkreis Lörrach. Damit wurde dieser wieder hervorragend bedient; ein Großteil der aus dem Landkreis Lörrach vorgelegten Anträge konnten bei der Mitteleinplanung des Ministeriums für den Ländlichen Raum und Verbraucherschutz berücksichtigt werden.
 
Sehr erfreut zeigt sich Erster Landesbeamter Walter Holderried, dass acht Landkreisgemeinden vom bedeutendsten Förderinstrument des Landes zur Unterstützung der Strukturentwicklung im Ländlichen Raum profitieren. Die Fördermittel verteilen sich auf 13 Einzelprojekte.  „Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum ist eine große Stütze unseres in weiten Teilen ländlich geprägten Landkreises“, so Holderried. „Es freut mich, dass auch von der diesjährigen Programmentscheidung wieder einige Vorhaben von besonderer struktureller Bedeutung profitieren.“ So ermöglicht die Förderung in Wieden die vorgesehene Umnutzung der ehemaligen Jugendherberge zu einem Bio-Natur-Hotel und Gesundhaus. In der Gemeinde Kleines Wiesental kann im Ortsteil Tegernau ein Gewerbegebiet mit Hilfe der Fördermittel erschlossen werden und in Todtnau der Neubau der Bürstenfabrik. 29 neue Arbeitsplätze sollen mit den gewerblichen Vorhaben im Kreis geschaffen werden. „Ohne die Mittel aus dem ELR wäre eine spürbare Strukturentwicklung im Landkreis oftmals nicht möglich. Wir wollen uns als Landkreis daher auch künftig mit Nachdruck dafür einsetzen, ELR-Mittel in namhaftem Umfang in den Landkreis zu lenken“, so der Erste Landesbeamte.
 
Enttäuschung herrscht jedoch, was zwei gewerbliche Anträge aus den Gemeinden Maulburg und Steinen betrifft. Diese strukturell bedeutenden Vorhaben wurden bei der Einplanungsentscheidung nicht berücksichtigt, da aus Sicht des Ministeriums offenbar die räumlichen Zuwendungsvoraussetzungen nicht gegeben sind. Bereits im Vorfeld der Einplanungsentscheidung haben sich sowohl der Landkreis, die betroffenen Gemeinden und die regionalen Landtagsabgeordneten an das Ministerium gewandt, um das Unverständnis zu  dieser Einschätzung des Ministeriums zum Ausdruck zu bringen. „Wir betrachten beide Kommunen sehr wohl noch als zum Ländlichen Raum gehörend“, so der Erste Landesbeamte. „Nicht verständlich ist die Entscheidung des Ministeriums auch vor dem Hintergrund, dass in den Vorjahren sowohl in Steinen als auch Maulburg Vorhaben mit ELR-Mitteln gefördert wurden“. So wurde erst im Jahr 2011 in Maulburg eine Maßnahme mit Mitteln aus dem ELR bezuschusst.
 
Im Einzelnen verteilen sich die Förderbeträge wie folgt auf Vorhaben in den Landkreiskommunen Aitern (40.000 € Projekt Arbeiten), Hasel (40.000 € Projekt Wohnen), Kandern (80.000 € Projekt Wohnen), Kleines Wiesental (260.320 € Projekte Arbeiten und Wohnen), Schopfheim, Ortsteile Langenau und Raitbach (60.000 €), Tunau (40.000 € Projekt Wohnen), Wieden (220.000 € Projekte Arbeiten und Wohnen).
 
In Todtnau erhält der Neubau der Bürstenfabrik 200.000 Euro aus Mitteln der EU-Strukturförderung „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“. Allein mit dieser Maßnahme wird ein Investitionsvolumen von fast 3 Mio. Euro angestoßen.
 
Wie aus den geförderten Einzelprojekten ersichtlich ist, liegt der Förderschwerpunkt wie in den Vorjahren im Bereich Wohnen. Anträgen auf Schaffung von innerörtlichem Wohnraum durch die Umnutzung leerstehender Gebäude für Wohnzwecke wurde in der diesjährigen Programmentscheidung Vorrang eingeräumt.
 
„Mit fast einer Million an Fördermitteln werden fast 9 Mio. Euro an Investitionen angestoßen. Damit wird ein starker Impuls erzeugt, um in unseren ländlichen Kreisgemeinden auch künftig nachhaltig gute Lebens- und Arbeitsbedingungen zu schaffen“, so der Erste Landesbeamte.
 
Auch im Landkreis Lörrach sind die Zuschüsse aus dem ELR ein unverzichtbares Instrument zur Strukturverbesserung geworden. „Maßgeblich hängt es jedoch von den Aktivitäten der Kommunen vor Ort ab, inwieweit diese Mittel in Anspruch genommen werden können“, so der Erste Landesbeamte. Die Kommunen werden daher von Seiten des Landratsamtes dazu aufgerufen, sich bereits jetzt Gedanken über mögliche kommunale Projekte zu machen, die im Programmjahr 2014 beantragt werden können bzw. das ELR-Programm und die Fördermöglichkeiten für private Vorhaben in ihrer Kommune entsprechend zu bewerben. Die Ausschreibung für das nächste Jahresprogramm wird in der Jahresmitte 2013 erfolgen.
 
Hintergrundinformationen
Seit 1995 besteht das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) als zentrales Förderinstrument für den ländlichen Raum. Ziel des ELR ist es, Dörfer und Gemeinden des Ländlichen Raums nachhaltig weiter  zu entwickeln und die Lebensqualität zu erhalten.  
 
Besonderer Wert wird auf die Stärkung der Ortskerne, die Umnutzung bestehender Gebäude, die Schließung von Baulücken sowie die Entflechtung unverträglicher Gemengelagen gelegt. Die Sicherung bestehender und die Schaffung neuer Arbeitsplätze hat bei der Strukturförderung eine hohe Priorität. Förderschwerpunkte sind die Bereiche Arbeiten, Grundversorgung, Gemeinschaftseinrichtungen und Wohnen.  Es werden kommunale, privat-gewerbliche und private Projekte gefördert.
 
Die Anträge werden von den Gemeinden über die Regierungspräsidien beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz eingereicht. Fördervoraussetzung ist ein örtliches Entwicklungskonzept, in dem die strukturelle Ausgangssituation, Ziele und Maßnahmen zum Erreichen der Ziele dargestellt sind. Nach einer Vorabstimmung mit den Regierungspräsidien und Landratsämtern werden die Programmentscheidungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel getroffen. Ausführliche Informationen zum ELR erhalten Sie über das Internet unter http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1102457/index.html.