Pressemitteilung

Erste Sitzung Runder Tisch Motorradlärm Präg


Mit dem im Herbst 2012 von der Mobilen Verkehrssicherheitskommission des Verkehrsministeriums durchgeführten Pilotprojekts zur neuartigen Messung von Verkehrslärm in Todtnau-Präg übernimmt das Land Baden-Württemberg bundesweit Pilotfunktion. Die nun vorgelegten Ergebnisse bringen Transparenz über Verkehrsmengen und Lärmbelastungen. Für die lärmgeplagten Bürgerinnen und Bürger ergeben sich wichtige Ansatzpunkte, um eine effizientere Überwachung und Kontrolle und damit auch eine verbesserte Sanktionierung von regelwidrigem Fahrverhalten zu ermöglichen. Gleichzeitig kann das Projekt als Grundlage für eine notwendige Novellierung der einschlägigen Rechtsvorschriften auf EU-, Bundes- und Landesebene zum Schutz der Menschen vor Verkehrslärm dienen.
 
Der Leiter der Mobilen Verkehrssicherheitskommission, Gerhard Scholl, präsentierte jüngst in Todtnau-Präg anlässlich der ersten Sitzung des Runden Tischs Motorradlärm Präg die aktuellen Ergebnisse. Neben MdL Lusche und den Vertretungen der Abgeordnetenbüros Stickelberger und Frey waren Landrätin Marion Dammann, ELB Walter Holderried sowie Ortsvorsteher Steinebrunner und Doris Spychalski von der BI Präg zugegen.
 
Eine zukunftsweisende Weiterentwicklung von Leitpfostenmessgeräten ermöglicht nunmehr auch verdeckte Lärmmessungen. So können Geschwindigkeitsverläufe und Lärmwerte einzelner Fahrzeuge (LKW, PKW und Krad) ermittelt werden. Gerade in speziellen Situationen wie in Präg, wo auf einer kurvenreichen Gebirgsstrecke viele Motorradfahrer unterwegs sind, sind die bisherigen Vorgaben zu Berechnungen des Straßenverkehrslärms nur bedingt aussagefähig.
 
Die bei Präg gemessenen Lärmpegelverläufe einzelner Fahrzeuge zeigen eine breite Streuung. Sowohl bei Motorrädern als auch bei Autos bestehen große Unterschiede bei der Lautstärke einzelner Fahrzeuge. In Bezug auf die gemessenen Geschwindigkeiten besagen die Ergebnisse aber eindeutig, dass vor allem die Motorradfahrer in der Regel unter den zulässigen Höchstgeschwindigkeiten bleiben. Eine weitere Verringerung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten würde hier also keine Abhilfe schaffen.
 
Mit den neuen Messdaten liegt nunmehr eine solide Datengrundlage vor, um notwendige Kontrollen durch Polizei und Landratsamt deutlich effizienter und damit zielgerichteter an den geeigneten Tagen, Tageszeiten und Orten vornehmen zu können. „Wir können damit unsere begrenzten Personalressourcen in der Messung, Überwachung und Ahndung deutlich effektiver einsetzen“, sind sich Erster Landesbeamter Holderried und der Einsatzleiter der Lörracher Polizei, Michael Granzow, einig.

Die aktuelle Gesetzeslage ermöglicht leider keine Grundlage für Fahrverbote oder anderweitig einschneidende Verbotsmaßnahmen aus Lärmschutzgründen. Die bisher von der Verkehrsbehörde vertretene Auffassung wurde übereinstimmend von Vertretern des Ministeriums wie des Regierungspräsidiums bestätigt. Unzweifelhaft ist aber dennoch, dass Motorradlärm auch unterhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit belastend sein kann. So wurden an einem schönen Sonntag im Herbst 2012 über 500 Motorräder im Bereich Präg gezählt.
 
Trotzdem können die vorliegenden Ergebnisse in deutlich verbessertem Umfange dazu beitragen, Initiativen zur Veränderung geltender Lärmschutzbestimmungen auf EU-, Bundes- und Landesebene zu ermöglichen. Der Gesetzgeber könnte künftig u. a. Handlungsmöglichkeiten schaffen, um laute Motorräder im Verkehr ausfindig zu machen. Damit könnten beispielsweise bei Verkehrskontrollen der Polizei besonders laute Fahrzeuge identifiziert, im Rahmen einer gezielten Fahrzeugkontrolle auf nicht zugelassene Bauartveränderungen überprüft oder unnötige Lärmerzeugung, z.B. aufgrund persönlichen Fehlverhaltens, geahndet werden.
 
Ziel ist es, attraktive Strecken und Pässe im Schwarzwald für Motorradfahrer geöffnet zu halten, aber die so genannten „schwarzen Schafe“, welche moderat und überlegt fahrende Motorradfahrer in Verruf bringen, künftig gezielt zu identifizieren und Verstöße zu ahnden. „Auch wenn wir damit die Situation nicht grundlegend verändern können, so ist das doch ein wesentlicher Schritt, um die Menschen vor Ort in ihrer Problemlage deutlich besser unterstützen zu können“, ist sich Landrätin Dammann sicher.