Pressemitteilung

Neue Allgemeinverfügung zur Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfer


Das Landratsamt Lörrach hat zum Jahresbeginn 2014 eine neue Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers erlassen. Sie setzt die Maßnahmen der bisherigen Allgemeinverfügung vom Juli 2012 fort, um die Einbürgerung und Verbreitung des Holzschädlings zu verhindern. Auch im vergangenen Jahr wurden bei den Kontrollen vereinzelt Larven im Verpackungsholz sowie Käfer im Gebiet des Rheinhafens Weil gefunden.
Der Asiatische Laubholzbockkäfer ist ein in Ostasien heimischer Holzschädling, der den städtischen Baumbestand ebenso wie den Obstbau und die Laubwälder bedroht. Die Larven des Käfers bohren sich in das Holz gesunder Laubbäume und können diese schnell absterben lassen. Wegen des großen Gefahrenpotentials für den gesamten Laubbaumbestand besitzt der Laubholzbockkäfer in der Europäischen Union und in der Schweiz den Status eines Quarantäneschädlings. Seine Ausbreitung in Europa soll verhindert werden.
Dazu wurde im Juli 2012 eine Quarantänezone mit einem Radius von zwei Kilometern um den zuerst befallenen Baum im Rheinhafen eingerichtet. Mit der neuen Allgemeinverfügung wird die Quarantänezone aufrechterhalten und im Norden bis zur Gemarkungsgrenze Haltingen/Märkt ausgedehnt (siehe Karte). Die Fachbereiche Landwirtschaft und Waldwirtschaft des Landratsamts koordinieren in dieser Zone die Überwachung der Laubgehölze in enger Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Freiburg.
Fachleute der Behörden kontrollieren in der Quarantänezone weiterhin die städtischen und privaten Laubgehölze auf Befall. Ihnen ist Zutritt zu den Gehölzen zu gewähren. Mit den Besitzern oder Verwaltern der Grundstücke wird vorher Kontakt aufgenommen, um die Arbeiten vorzubereiten. Dies gilt auch beim Einsatz von beauftragten Baumpflegern und Führern von Spürhunden.
Mit der Allgemeinverfügung sind auch die Bürgerinnen und Bürger sowie die Gewerbetreibenden in der Quarantänezone verstärkt zur Mitarbeit aufgefordert. Jeder Besitzer von Laubbäumen und großen Sträuchern steht hier in der Pflicht, seine Laubgehölze zu kontrollieren. Dies schließt Mieter, Gartenpächter, Hausverwalter und Landschaftsgärtner mit ein. Wird der Befall oder der Verdacht auf einen Befall festgestellt, müssen die Gehölze unter Umständen gefällt und das Holz unter behördlicher Aufsicht beispielsweise durch Häckseln unschädlich gemacht werden. Auch lagerndes Laubholz, wie gefällte Bäume, grobes Schnittholz oder Brennholz, muss vom jeweiligen Besitzer kontrolliert werden. Sollte ein Befall festgestellt werden, wird empfohlen, das Holz zu häckseln, zu verbrennen oder zur Grüngut-Sammelstelle der Stadt Weil zu bringen. Ausschließlich von den Behörden kontrolliertes und freigegebenes Holz darf die Quarantänezone verlassen.
Das Landratsamt weist auf folgende Befallsanzeichen hin:
·   lebende Käfer
·   kreisrunde Bohrlöcher mit einem Durchmesser von mehr als 1 cm im Stammholz oder an stärkeren Ästen
·   kleinere, ovale Löcher im Bereich von Astgabeln
·   grobes Bohrmehl unterhalb der Löcher
·   beim Fällen und Zerlegen von Bäumen: fingerdicke Bohrgänge mit grobem Bohrmehl, eventuell mit großen, beinlosen Larven
 
Verdachtsfälle sind schnellstmöglich dem Fachbereich Landwirtschaft des Landratsamts Lörrach unter 07621/410-1238 oder 07621/410-1239 zu melden. Unter Angabe des Absenders und des genauen Befallsorts kann der Fachbereich Landwirtschaft auch per E-Mail unter landwirtschaft(at)loerrach-landkreis.de kontaktiert werden. Sehr hilfreich sind dabei Fotos von befallenem Holz, Käfern oder Larven. Wenn möglich, sollten verdächtige Käfer zur Bestimmung durch Fachleute gefangen und in einem Glas aufbewahrt werden. Lebende Käfer können im Sommerhalbjahr von Mai bis Oktober auftreten.
Die Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers mit Karte zur Quarantänezone und Begründung ist im Rathaus Weil und im Landratsamt Lörrach einzusehen sowie auf der Internetseite des Landratsamts in der Rubrik „Aktuelles“ unter „Bekanntmachungen“.