Pressemitteilung

Für mehr Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft


Eine psychische Erkrankung kann Jeden treffen, da Krisen zum menschlichen Dasein gehören und wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge im Laufe des Lebens mehrfach auftreten. Meistens können Therapien und Medikamente helfen, solche Phasen erfolgreich zu überwinden. Bei manchen Menschen verläuft die Erkrankung jedoch chronisch und mündet in eine dauerhafte seelische Behinderung. Für Betroffene im Landkreis Lörrach hat der Kreistag jetzt einen Sozialplan für ein umfassendes Hilfenetz verabschiedet.
 
Zu den im „Teilhabeplan für seelisch behinderte und psychisch kranke Erwachsene“ erfassten Einrichtungen gehören beispielsweise der Sozialpsychatrische Dienst für Hausbesuche, betreuende Tageseinrichtungen, Werkstätten für Menschen mit Behinderung sowie ambulant betreutes oder stationäres Wohnen. Dazu gehören auch sogenannte Kontaktclubs, die begleitete Freizeitaktivitäten mit anderen Betroffenen anbieten.
 
Neben der Bestandsaufnahme der verfügbaren Hilfemöglichkeiten im Landkreis zeigt der Plan Wege auf, wie eine in der „UN-Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung“ geforderten Entwicklung hin zu einer inklusiven Gesellschaft unterstützt werden kann. Dem Erlass der Vereinten Nationen zufolge muss die Teilhabe am „normalen“ Leben in der Gesellschaft und damit auch am Arbeitsleben ermöglicht werden. Soziale Ausgrenzung und die viele Jahre übliche Unterbringung in Spezialeinrichtungen in örtlichen Randlagen sollen somit bald der Vergangenheit angehören. Stattdessen sollen psychisch kranke und behinderte Menschen künftig gemeinsam mit Anderen ein Leben in der Gemeinschaft führen können. Dies bedeutet zum Beispiel, dass die Grenzen zwischen ambulanten und stationären Wohnmöglichkeiten durchlässiger werden, oder dass die Begleitung kranker Menschen beim Wohnen in den eigenen vier Wänden intensiver ausgestaltet wird. Arbeitsmöglichkeiten sollen direkt bei bestehenden Betrieben unter fachlicher Begleitung eingerichtet werden.
 
Die von den Krankenkassen finanzierten medizinischen Hilfen können nicht durch das Landratsamt geplant werden, da hierfür die Verantwortung bei der kassenärztlichen Vereinigung liegt. Änderungen in der medizinischen Versorgung haben jedoch stets spürbare Auswirkungen im Bereich der vom Landkreis finanzierten Hilfen, etwa bei der Eingliederungshilfe. Zudem sind gerade Wohneinrichtungen durch den verstärkten Entlassungsdruck bei den psychiatrischen Kliniken gezwungen, flexibler und unbürokratischer zu agieren, um bei der Bewältigung des Alltags rasch zu helfen.
 
Das jetzt verabschiedete Programm ist eine Planungshilfe für die Akteure im Bereich psychiatrischer Hilfen und bildet die Grundlage für die nun folgende Ausarbeitung von Konzepten, um den Anforderungen eines in die Zukunft gerichteten bedarfsdeckenden Hilfesystems gerecht zu werden. Hierzu bedarf es noch zahlreicher Gespräche mit Fachleuten, aber auch Angehörigen und Psychiatrieerfahrenen, die weiteren Impulse in die Diskussionen mit einbringen können.
 
Der Teilhabeplan wurde unter Federführung des Landratsamtes in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten Organisationen im Landkreis erstellt. Für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche wird derzeit ein eigener Plan erarbeitet.