Pressemitteilung

Kartellverfahren gegen die Forstverwaltung: Landratsamt und Kommunen diskutieren Auswirkungen


Auf Einladung von Landrätin Marion Dammann trafen sich kürzlich Vertreter der Städte und Gemeinden sowie die Forstbetriebsgemeinschaften des Landkreises, um sich über den Sachstand des laufenden Kartellverfahrens gegen die Forstverwaltung Baden-Württemberg zu informieren. Diskutiert wurden Vorstellungen, Dienstleistungswünsche und Strukturmodelle für den Nicht-Staatswald. Deutlich wurde bei dem Treffen, dass Auswirkungen auf das bisherige sogenannte Einheitsforstamt (Staats-, Kommunal- und Privatwald sowie Hoheits- und Dienstleistungsaufgaben in einer Hand) nicht ausbleiben werden. Voreilige Entscheidungen sollten jedoch vermieden werden.
 
Ulrich Hoehler, Dezernent für Umwelt, Baurecht und Ländlichen Raum im Landratsamt Lörrach, warb bei den Teilnehmern für das gemeinsame Ziel, weitestmöglich die einheitliche und bewährte Forstorganisation für den Kommunal- und Privatwald zu erhalten. Dies sei auch wichtig für gegebenenfalls im Kreistag zu fassende Beschlüsse zur Forstverwaltung.
 
Der Leiter des Fachbereichs Waldwirtschaft, Thomas Unke, erläuterte die drei Kernpositionen des Bundeskartellamts: Staatswald und kommunale oder private Forstbetriebe über 100 Hektar dürfen nicht mehr gemeinsam Holz verkaufen; zum Holzverkauf zählt bereits die Auswahl der zu fällenden Bäume durch die Revierförster; die forstlichen Dienstleistungen der Forstverwaltung müssen mindestens kostendeckend angeboten werden, damit auch sonstige Anbieter Wettbewerbschancen haben.
 
Besonders prekär sei hierbei die Einstufung der Revierförster-Tätigkeiten als Holzverkauf, so Unke. Dies stelle die Basis der bisherigen Arbeitsweise in Frage. Allerdings sei der Landkreis Lörrach diesbezüglich im Vorteil gegenüber den meisten anderen Landkreisen, da hier bereits im Jahr 2007 reine Staatswald-Reviere gebildet wurden. So sei es grundsätzlich möglich, die bestehenden Forstbezirke und Forstreviere zu belassen, wenn das Land den Staatswald in eine separate Organisation überführte. In Absprache mit dem Landkreistag verhandelt das Land derzeit mit dem Bundeskartellamt über eine solche separate Staatswald-Lösung, um für den Kommunal- und Privatwald weiterhin eine Einheitsverwaltung zu ermöglichen. Parallel dazu werde geprüft, ob durch eine Änderung des Bundeswaldgesetzes das laufende Kartellverfahren möglicherweise noch abgewendet werden kann.
 
Einig waren sich die Teilnehmer, dass das Kartellverfahren im Landkreis Lörrach derzeit nicht zu schnellen Entscheidungen drängt. Vielmehr werden realistische Chancen gesehen, aus den bestehenden Strukturen heraus gemeinsam zukunftsfähige Lösungen zu entwickeln. Hierbei sollen auch neue Organisationsmodelle, insbesondere ein Zweckverband der Städte, Gemeinden und Forstbetriebsgemeinschaften mit dem Landkreis, ergebnisoffen geprüft werden.
 
Dass das Land die Forstverwaltungsstrukturen aber auch zukünftig finanziell fördern müsse, um die Leistungsfähigkeit und die personelle Ausstattung zu gewährleisten, war ebenfalls Konsens bei den Veranstaltungsteilnehmern. Denn die Sicherung der Gemeinwohlfunktionen des Waldes in den Bereichen Ökologie, Erholung und Tourismus lasse sich allein aus Kostenbeiträgen der Waldbesitzer nicht finanzieren. Hier müsse auf politischer Ebene weiterhin konsequent Überzeugungsarbeit geleistet werden. Zunächst solle jedoch abgewartet werden, bis Klarheit über die künftigen rechtlichen Rahmenbedingungen und Finanzierungsgrundlagen der Forstverwaltung besteht.