Pressemitteilung

Alte Pflanzenschutz-Sachkundenachweise reichen zukünftig nicht mehr aus


Das Landratsamt Lörrach weist in einer Pressemitteilung auf die Änderung im Pflanzenschutzrecht hin, wonach zukünftig ein neues Verfahren für die Bescheinigung der Sachkunde im Pflanzenschutz gilt. Wesentlicher Bestandteil der Neuerung ist die Einführung des bundeseinheitlichen Sachkundenachweises in Scheckkartenformat.
Betroffen von dieser geänderten Nachweispflicht ist nunmehr eine Vielzahl von Personen im Landkreis Lörrach. So muss zukünftig jeder Einkäufer, Verkäufer oder Anwender von Pflanzenschutzmitteln im Besitz des neuen Sachkundenachweises in Scheckkartenformat sein. Auch Personen, die über Pflanzenschutzmittel beraten oder die Nicht-Sachkundige anleiten oder beaufsichtigen, müssen einen neuen Sachkundenachweis vorlegen können.
Bisher genügte eine Urkunde oder Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss einer landwirtschaftlichen, gärtnerischen sowie forstwirtschaftlichen Ausbildung oder ein Nachweis über eine  erfolgreich bestandene Sachkundeprüfung. Eben diese alten Nachweise in Form von Urkunden oder Zeugnissen reichen nach dem 26.11.2015 nicht mehr aus. Wer seine Sachkunde im Pflanzenschutz nicht verlieren will, sollte in den nächsten Wochen, spätestens jedoch bis 26.05.2015 den neuen Sachkundenachweis beantragen.
Die Beantragung kann einfach über das Internet im Online-Verfahren durchgeführt werden. Unter www.pflanzenschutz-skn.de ist die entsprechende Seite im Internet aufzurufen. Dem Online-Antrag muss ein eingescannter Nachweis der landwirtschaftlichen, gartenbaulichen oder forstwirtschaftlichen Berufsausbildung oder der Nachweis einer bestandenen Sachkundeprüfung im Pflanzenschutz beigefügt werden.
Personen, die keinen Zugang zum Internet haben, können den Antrag für den Nachweis auch auf Papiervorlage stellen. Antragsvordrucke und ausführliche Informationen sind beim Landratsamt Lörrach, Fachbereich Landwirtschaft, Palmstraße 3, 79539 Lörrach erhältlich.