Dienstleistung
Jagdschein beantragen
Wir stellen folgende Jagdscheine aus:
- Jagdschein gültig für ein oder drei Jagdjahre
- Jagdschein gültig für 14 aufeinanderfolgende Tage (Tagesjagdschein)
- Jugendjagdschein gültig für ein Jagdjahr
- Falknerjagdschein gültig für ein oder drei Jagdjahre
- Falknerjagdschein gültig für 14 aufeinanderfolgende Tage (Tagesjagdschein
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Forstzentrale, Forstrecht, untere Jagdbehörde
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Untere Forst- und Jagdbehörde; Jagdscheine
- PDF-Formular zum Ausdrucken Jagdschein beantragen
Für die Erteilung der Jagdscheine von Inländern werden benötigt:
- Antrag auf Jagdscheinverlängerung/ -neuausstellung
- Versicherungsnachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung (keine Beitragsrechnung!)
- bisheriger Jagdschein
- Passbild (falls im bisherigen Jagdschein kein weiteres Verlängerungsfeld mehr frei ist)
- Kopie des Prüfungszeugnisses bei Ersterteilung
Für die Erteilung der Jagdscheine von Ausländern werden zusätzliche Unterlagen benötigt:
- Auszug des Strafregisters nicht älter als 3 Monate
- Jagderlaubnis bzw. -einladung oder Pachtnachweis
Die Ausstellung bzw. die Verlängerung von Jagdscheinen ist nach der Gebührenverordnung des Landkreises Lörrach gebührenpflichtig.