Sachgebiet

Veterinärwesen

  • Tierschutz

Der Tierschutz ist als Staatsziel im Grundgesetz verankert und im Tierschutzgesetz grundsätzlich geregelt. Danach dürfen einem Tier nicht ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden.

Die Tierhalter sind verpflichtet, im Interesse des Wohlbefindens der Tiere die jeweils geltenden Vorschriften einzuhalten.

Die gewerbsmäßige Haltung und der gewerbsmäßige Umgang mit Tieren sind in der Regel erlaubnispflichtig, Voraussetzung sind Sachkunde und Zuverlässigkeit der Betreiber.

Der Amtstierarzt überprüft genehmigungspflichtige Tierhaltungen und vorgeschriebene Sachkundeprüfungen. Er kontrolliert aber auch die artgerechte Haltung von Tieren in landwirtschaftlichen Betrieben.

Weitere Aufgaben sind

  • Überprüfung und Bearbeitung von Tierschutzanzeigen,
  • Kontrolle der Wahrung des Tierschutzes bei der Schlachtung von Tieren,
  • Überprüfung und Genehmigung von Tiertransporten,
  • gegebenenfalls die Wegnahmen von Tieren und
  • die Anordnung von Tierhalteverboten;
  • Beurteilungen von Bauanträgen seitens der Tierhalter

Hierzu überwacht und kontrolliert der Fachbereich gewerbliche und private Tierhaltungen.

Auch im Bereich des Tierschutzes bietet der Fachbereich Tierhalterinnen und Tierhaltern Beratung zum artgerechten Umgang mit Tieren und zur artgerechten Tierhaltung an.
 
Aufgaben und Dienstleistungen

  • Beseitigung und Ahndung tierschutzwidriger Zustände
  • Überprüfungen von Nutz-und Heimtierhaltungen
  • Beratung von Tierhaltern
  • Durchführung von Sachkundeprüfungen Fleischuntersuchung und -hygiene
  • Tiergesundheit
  • Tierarzneimittel
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Wo?
Im Entenbad 11 + 13
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Öffnungszeiten
Montag:
08:00 - 12:30 Uhr
Dienstag:
08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag:
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag:
08:00 - 12:30 Uhr
Zurzeit geschlossen

Mittwochs geschlossen. Termine nur nach Terminvereinbarung.

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Leitung
  • Kommissarische Fachbereichsleitung, Sachgebietsleitung Veterinärwesen
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Mitarbeiter
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Übergeordnete Verwaltungsebene
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Zugehörige Dienstleistungen