Informationen zur Newcastle Krankheit (ND) bei Geflügel
Seit Juli 2018 ist in Belgien und Teilen Luxemburgs und der Niederlande die atypische Geflügelpest (Newcastle Disease (ND) aufgetreten.
Derzeitig ist Deutschland frei von der ND, eine Einschleppung ist aber jederzeit möglich.
Derzeitig ist Deutschland frei von der ND, eine Einschleppung ist aber jederzeit möglich.
Die ND ist eine hochansteckende Viruskrankheit von Hühnern und Puten, aber auch andere Vogelarten (zum Beispiel Enten, Gänse, Straußen oder Tauben) sind empfänglich, können das Virus in sich tragen, verbreiten und unter Umständen auch selbst erkranken.
Für den Menschen ist die ND nicht gefährlich.
Die ND ist eine anzeigepflichtige Tierseuche und unterliegt damit der staatlichen Tierseuchenbekämpfung.
Sie richtet nicht nur bei den erkrankten Tieren selbst großen Schaden an, sondern führt auch zu schweren wirtschaftlichen Folgen für Tierhalter und ganze Regionen. Betroffene Tierbestände müssen sofort getötet werden, großräumige Sperren um den Seuchenherd werden errichtet. Aufgrund von Handelsbeschränkungen kommt es zu schwerwiegenden Problemen im Absatz von Tieren und ihren Produkten auf dem Markt.
Die vom ND-Virus hervorgerufene Erkrankung wurde weltweit bisher bei mehr als 240 Vogelarten nachgewiesen. Eine Infektion kann insbesondere bei Hühnern und Puten zu schweren Verlusten führen, während Enten und Gänse nur gelegentlich erkranken.
Für den Menschen ist die ND nicht gefährlich.
Die ND ist eine anzeigepflichtige Tierseuche und unterliegt damit der staatlichen Tierseuchenbekämpfung.
Sie richtet nicht nur bei den erkrankten Tieren selbst großen Schaden an, sondern führt auch zu schweren wirtschaftlichen Folgen für Tierhalter und ganze Regionen. Betroffene Tierbestände müssen sofort getötet werden, großräumige Sperren um den Seuchenherd werden errichtet. Aufgrund von Handelsbeschränkungen kommt es zu schwerwiegenden Problemen im Absatz von Tieren und ihren Produkten auf dem Markt.
Die vom ND-Virus hervorgerufene Erkrankung wurde weltweit bisher bei mehr als 240 Vogelarten nachgewiesen. Eine Infektion kann insbesondere bei Hühnern und Puten zu schweren Verlusten führen, während Enten und Gänse nur gelegentlich erkranken.
Die hochansteckende ND erinnert im Krankheitsbild an die Geflügelpest („Vogelgrippe“). Daher wird sie auch als atypische Geflügelpest bezeichnet.
Die Zeit von der Infektion bis zum Auftreten der ersten Krankheitsanzeichen beträgt circa drei bis sechs Tage. Besonders auffällige erste Anzeichen für eine Erkrankung sind:
Bei leicht verzögertem Verlauf überwiegen folgende Symptome:
Die Zeit von der Infektion bis zum Auftreten der ersten Krankheitsanzeichen beträgt circa drei bis sechs Tage. Besonders auffällige erste Anzeichen für eine Erkrankung sind:
- drastischer Rückgang der Legeleistung
- dünnschalige bis schalenlose Eier
- wässriges Eiklar
- dünnflüssiger, grünlichgelber Kot, der zum Teil mit Blut durchmischt ist
Bei leicht verzögertem Verlauf überwiegen folgende Symptome:
- hochgradige Apathie
- gänzliches Verweigern von Futter- und Wasseraufnahme
- Atemnot
- geschwollene Augenlider
- bläulich verfärbte Kämme
- Direkt: Infizierte Vögel scheiden das Virus über die Luftwege sowie über Sekrete und Exkrete aus. Durch den direkten Kontakt von Tier zu Tier im Stall oder auf dem Transport (auch von geschlachteten Tieren, Bruteiern oder Eintagsküken) breitet sich das Virus sehr schnell aus.
- Indirekt: Über Fahrzeuge, Mist, Futter oder Transportkisten kann der Seuchenerreger übertragen bzw. verschleppt werden. Der Mensch ist ein bedeutsamer Überträger der Seuche: über nicht gereinigte und desinfizierte Kleider, Schuhe oder Hände kann er die Krankheit weiterverbreiten. Wildvögel, Ratten, Mäuse und Insekten stellen ebenfalls große Risiken dar, insbesondere in der Freilandhaltung. Der als Dünger auf die Felder aufgebrachte Geflügelkot ist eine zusätzliche große Gefahr.
Nach der Geflügelpest-Verordnung gilt für alle Hühner- und Putenhalter:
Nur eine korrekt durchgeführte Impfung bietet einen Schutz gegen die ND.
Geimpft werden kann auf 2 Arten (vgl. Empfehlungen der StiKo Vet im Downloadbereich):
2 bis 3 Lebenswochen die Immunisierung mit einem Lebendimpfstoff
9 bis 12 Lebenswochen die Immunisierung mit einem Lebendimpfstoff
zwischen 14 und 16 Lebenswoche die Immunisierung mit einem Inaktivatimpfstoff.
Bei unbekanntem Impfstatus sind die Tiere einmalig mit einem Lebendimpfstoff und im Abstand von vier bis sechs Wochen mit einem Inaktivatimpfstoff zu immunisieren.
- Alle Hühner und Puten eines Bestandes sind gegen die ND impfen zu lassen. Dies betrifft auch Hobby- und Kleinstbestände.
- Wiederholungsimpfungen sind nach Angaben des Impfstoffherstellers so durchzuführen, dass ein belastbarer Impfschutz besteht.
- Über die durchgeführten Impfungen hat der Besitzer Nachweise zu führen (Impfbescheinigung).
- Hühner und Puten dürfen nur in einen Geflügelbestand oder auf Geflügelmärkten, Geflügelausstellungen oder ähnlichen Veranstaltungen verbracht werden, wenn eine tierärztliche Bescheinigung mitgeführt wird, aus der hervorgeht, dass der Herkunftsbestand der Tiere regelmäßig gegen die ND geimpft worden ist (im Falle von Eintagsküken der Elterntierbestand).
- Zuwiderhandlungen gegen diese Impfpflicht sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Nur eine korrekt durchgeführte Impfung bietet einen Schutz gegen die ND.
Geimpft werden kann auf 2 Arten (vgl. Empfehlungen der StiKo Vet im Downloadbereich):
- 1. Verabreichung eines Lebendimpfstoffes
Lebendimpfstoffe lassen sich sowohl über das Trinkwasser als auch in Form eines Sprays anwenden. Auf diese Art und Weise können viele Tiere zeitgleich geimpft werden. Zu beachten ist hier allerdings, dass die Immunität nach der Anwendung nur etwa 4 bis 6 Wochen andauert (Herstellerangaben beachten), die Impfung ist also nach Ablauf dieser Zeit zu wiederholen! - 2. Verabreichung eines Inaktivatimpfstoffes
Inaktivatimpfstoffe müssen per Injektion am Einzeltier durchgeführt werden. Die Immunitätsdauer wird nach vorheriger Grundimmunisierung (Schema siehe unten) aber für 1 Legeperiode (ca. 12 Monate) angegeben (Herstellerangaben beachten).
Grundimmunisierung
Im Alter von2 bis 3 Lebenswochen die Immunisierung mit einem Lebendimpfstoff
9 bis 12 Lebenswochen die Immunisierung mit einem Lebendimpfstoff
zwischen 14 und 16 Lebenswoche die Immunisierung mit einem Inaktivatimpfstoff.
Wiederholungsimpfung
Die Dauer der Immunität wird bei diesem Impfregime mit einer Legeperiode angegeben. Daher ist nach dieser Grundimmunisierung eine einmalige, jährliche Wiederholungsimpfung mit einem Inaktivatimpfstoff in der Regel ausreichend. Bei unbekanntem Impfstatus sind die Tiere einmalig mit einem Lebendimpfstoff und im Abstand von vier bis sechs Wochen mit einem Inaktivatimpfstoff zu immunisieren. Der Tierhalter hat gemäß Gefügelpest Verordnung Aufzeichnungen über die ND-Impfung der Tiere zu führen.Bei unbekanntem Impfstatus sind die Tiere einmalig mit einem Lebendimpfstoff und im Abstand von vier bis sechs Wochen mit einem Inaktivatimpfstoff zu immunisieren.
Auch Tauben sollten geimpft werden. Unter ihnen zirkuliert eine Variante des Virus, der „Taubentyp“. Seit den frühen 80er Jahren gab es bei Brief- und Stadttauben immer wieder seuchenhafte Ausbrüche, wobei man in diesen Fällen nicht von ND, sondern von Paramyxovirose (PMV) spricht. Tauben, die nicht zur Produktion von Lebensmitteln oder der Aufstockung von Wildbeständen dienen, wie Brieftauben, fallen rechtlich nicht unter die Definition „Geflügel“. Eine gesetzliche Impfpflicht besteht bei diesen Tauben daher nicht, aber die Zucht- und Rasseverbände schreiben für Wettflüge und Ausstellungen in der Regel eine Immunisierung gegen die Paramyxovirose vor, die nicht weniger als zwei Wochen und nicht mehr als ein Jahr zurückliegen soll.
Die ND ist anzeige- und bekämpfungspflichtig. Bei einem Verdacht ist sofort die Veterinärbehörde des Landkreises zu benachrichtigen. Verdächtig sind entsprechende Krankheitserscheinungen, die bei mehreren Hühnern oder Puten gleichzeitig oder in kurzen Abständen mit ähnlichen Anzeichen auftreten.
Wer Nutztiere hält, muss dies beim Veterinäramt anzeigen. Ob die Tiere gewerbsmäßig oder als Hobby gehalten werden, spielt dabei keine Rolle. Neben den klassischen Nutztieren wie Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden, Esel und sonstige Einhufer sowie Geflügel wie Enten, Gänse, Hühner, Fasanen, Laufvögel, Perlhühner, Rebhühner, Truthühner, Tauben und Wachteln, müssen auch Halter von Gehegewild, Kameliden und allen anderen Klauentieren, die nicht in § 26 Abs. 1 der Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung) aufgeführt werden, ihren Betrieb anzeigen. Daneben sind auch die Bienenhaltung sowie die Aquakultur (Nutzfischhaltung) anzeigepflichtig.
Links: https://stiko-vet.fli.de/de/aktuelles
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