Freiwilliges ASP-Früherkennungsprogramm
Vor dem Hintergrund des bestehenden hohen Eintragsrisikos in die Wildschweinpopulation Baden-Württembergs und den amtlich festgestellten ASP-Ausbrüchen bei Wildschweinen in Brandenburg seit dem 10.09.2020, startet Baden-Württemberg sein ASP-Früherkennungsprogramm ab Oktober 2020.
Ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen hätte erhebliche Konsequenzen für die in den dann betroffenen Restriktionsgebieten gelegenen Schweinehaltungen. Das Verbringen von Hausschweinen aus betroffenen Gebieten ist in der Folge nur noch mit behördlicher Ausnahmegenehmigung möglich. Die Hausschweine der jeweiligen Sendung müssten zudem virologisch (über Blutentnahme) und klinisch (vom Tierarzt) untersucht werden.
Eine Teilnahme an dem freiwilligen ASP-Früherkennungsprogramm würde das Verbringen von Hausschweinen (z.B. zur Schlachtung) aus den Restriktionsgebieten im Falle eines Ausbruches der ASP bei Wildschweinen erleichtern.
Hierbei wären mindestens zwei veterinärbehördliche Betriebskontrollen pro Jahr im Abstand von mindestens vier Monaten und die wöchentlichen virologischen Untersuchungen der ersten beiden verendeten Hausschweine (im Alter von mindestens 60 Tagen) pro Betrieb erforderlich.
Das Land übernimmt die Kosten für die wöchentlichen virologischen Untersuchungen der ersten beiden verendeten Hausschweine befristet bis zum Jahresende 2021. Die Kosten für die Probenahme bei den verendeten Schweinen durch einen praktizierenden Tierarzt, die amtlichen Betriebskontrollen auf Einhaltung der Biosicherheit und der Dokumentationspflichten sowie die klinischen Untersuchungen der gehaltenen Schweine hat der Tierhalter zu tragen.
Bitte verwenden Sie bei Teilnahme am freiwilligen Kontrollverfahren den beiliegenden Antrag und stellen diesen beim Landratsamt Lörrach, Fachbereich Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung.
Den Antrag zur Teilnahme am freiwilligen ASP-Früherkennungsprogramm, die Checklisten und weitere Informationen finden Sie hier:
Ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen hätte erhebliche Konsequenzen für die in den dann betroffenen Restriktionsgebieten gelegenen Schweinehaltungen. Das Verbringen von Hausschweinen aus betroffenen Gebieten ist in der Folge nur noch mit behördlicher Ausnahmegenehmigung möglich. Die Hausschweine der jeweiligen Sendung müssten zudem virologisch (über Blutentnahme) und klinisch (vom Tierarzt) untersucht werden.
Eine Teilnahme an dem freiwilligen ASP-Früherkennungsprogramm würde das Verbringen von Hausschweinen (z.B. zur Schlachtung) aus den Restriktionsgebieten im Falle eines Ausbruches der ASP bei Wildschweinen erleichtern.
Hierbei wären mindestens zwei veterinärbehördliche Betriebskontrollen pro Jahr im Abstand von mindestens vier Monaten und die wöchentlichen virologischen Untersuchungen der ersten beiden verendeten Hausschweine (im Alter von mindestens 60 Tagen) pro Betrieb erforderlich.
Das Land übernimmt die Kosten für die wöchentlichen virologischen Untersuchungen der ersten beiden verendeten Hausschweine befristet bis zum Jahresende 2021. Die Kosten für die Probenahme bei den verendeten Schweinen durch einen praktizierenden Tierarzt, die amtlichen Betriebskontrollen auf Einhaltung der Biosicherheit und der Dokumentationspflichten sowie die klinischen Untersuchungen der gehaltenen Schweine hat der Tierhalter zu tragen.
Bitte verwenden Sie bei Teilnahme am freiwilligen Kontrollverfahren den beiliegenden Antrag und stellen diesen beim Landratsamt Lörrach, Fachbereich Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung.
Den Antrag zur Teilnahme am freiwilligen ASP-Früherkennungsprogramm, die Checklisten und weitere Informationen finden Sie hier:
- Antrag auf Teilnahme am Früherkennungsprogramm ASP (PDF)
- Protokoll über die Durchführung klinischer Untersuchungen nach VwV Früherkennungsprogramm ASP (PDF)
- Checkliste - Überprüfung der Biosicherheit (Stallhaltung, Auslaufhaltung) nach VwV Früherkennungsprogramm ASP (PDF)
- Checkliste - Überprüfung der Biosicherheit (Freilandhaltung) nach VwV Früherkennungsprogramm ASP (PDF)
- Verfahren zur Probenahme bei verendeten Hausschweinen nach VwV Früherkennungsprogramm ASP (PDF)
- Pressemitteilung des Ministers Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (PDF)
- Broschüre „Die Afrikanische Schweinepest“ (PDF)
Ansprechpartner
Frau
Dr. Marita Olbert
Sachbearbeitung Tiergesundheit
Dr. Marita Olbert
Sachbearbeitung Tiergesundheit