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Geflügelpest: Regelungen für Beobachtungsgebiet bleiben bis 14. Mai bestehen


Das im Rahmen der Geflügelpest eingerichtete Beobachtungsgebiet im Landkreis Lörrach bleibt bis vorerst 14. Mai bestehen, das heißt der Transport von Geflügel und die Ausgabe von Eiern, Fleisch und sonstigen Erzeugnissen von Geflügel und Federwild bleibt dort so lange noch beschränkt. Sie dürfen weder in einen noch aus einem Bestand mit gehaltenen Vögeln verbracht werden. Grund für diese Verlängerung ist, dass Teile des Beobachtungsgebietes mit jenen aus den Nachbarlandkreisen zusammenhängen, die erst später ausgewiesen wurden, sodass längere Beschränkungen notwendig sind.

Mit der am 1. April erlassenen Allgemeinverfügung wurden auf Grund von Geflügelpest-Fällen Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete eingerichtet. Der komplette Wortlaut der Allgemeinverfügung mit den Karten der definierten Gebiete kann unter www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen eingesehen werden.