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Fehlende Stichtagsmeldungen für Schafe, Ziegen, Schweine


Schaf- und Ziegenhalter sind verpflichtet, ihre Tierzahlen mit dem Stichtag 1. Januar bis zum 15. Januar zu melden. Eine Überprüfung des Fachbereichs Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung zeigt, dass diese Meldungen überwiegend nicht erfolgen.

Im Landkreis Lörrach halten 708 Tierhalter Schafe oder Ziegen, 242 haben Schweine. Jeder Halter muss seinen Tierbestand für den Stichtag an den Landeskontrollverband (LKV) melden. Laut Überprüfung des Veterinäramtes sind dieser Verpflichtung bis Anfang Februar nur 235 Besitzer von Schafen und Ziegen sowie 75 Schweinehalter nachgekommen.

Das Landratsamt weist darauf hin, dass das Unterlassen der Stichtagsmeldung eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Für Antragsteller von Prämienzahlungen im landwirtschaftlichen Bereich bedeutet die unterlassene Meldung einen Verstoß. Dieser Verstoß wird durch Abzüge von der Betriebsprämie geahndet. Das Veterinäramt appelliert daher an alle Halter von Schafen, Ziegen und Schweinen, die versäumte Meldung der Tierzahlen umgehend nachzuholen.  

Im vergangenen Jahr sind 89 Schaf- und Ziegenhaltungen sowie 18 Schweinehaltungen im Regierungsbezirk Freiburg im Rahmen von Kontrollen überprüft worden. Bei Schafen und Ziegen stellten die Behörden 41 Verstöße fest. In 40 von diesen Fällen hatte der Tierhalter die Stichtagsmeldung nicht durchgeführt. In Bezug auf die Schweinehaltungen stellten die Behörden zwei Verstöße fest, wovon bei einem die Stichtagsmeldung fehlte.