Mit der Nutzung des Kartenviewer im Bürger-GeoPortal des Landkreises akzeptiert der Nutzer folgende Nutzungsbedingungen:
1. Der Kartenviewer im Bürger-GeoPortal
Der Kartenviewer im Bürger-GeoPortal darf für beliebige Nutzungen kommerzieller und nichtkommerzieller Art verwendet werden, soweit damit keine terroristischen, kriminellen, illegalen, rassistischen, diskriminierenden, verleumderischen, pornographischen, sexistischen oder homophoben Aktivitäten unterstützt werden.
2. Geodaten und Geodatendienste
(1) Die zulässige Nutzung der Geodaten und Geodatendienste im Kartenviewer, ergibt sich aus den generellen Nutzungsbedingungen (vgl. Nr. 3) und hinsichtlich der Geobasisdaten (OpenData) aus den besonderen Nutzungsbedingungen (vgl. Nr. 4).
(2) Darüber hinaus ist die erlaubte Nutzung abhängig von den Nutzungsbedingungen der Geodaten und Geodatendienste, die von den einzelnen Daten- und Diensteanbietern (Anbieter) individuell festgelegt und in den zugehörigen Metadaten beschrieben werden. Die Quellenangaben zu den verfügbaren Geodatendienst sind unter Nr. 5 angegeben.
(3) Für weitergehende, nicht in den Nutzungsbedingungen erlaubte Nutzungen bedarf es einer vorherigen Einräumung der Nutzungsrechte durch das Landratsamt Lörrach oder des jeweiligen Anbieters. Die unerlaubte Nutzung von Geodaten oder Geodatendiensten ist nach den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes mit Strafe bedroht.
3. Generelle Nutzungsbedingungen
(1) Für die Geodaten aus dem Kartenviewer des Bürger-GeoPortals ist das Betrachten, der Ausdruck auf Papier (bis Format DIN A3) und die Speicherung und Verbreitung der Bildschirmdarstellung als Bilddaten, die per Bildschirmdruck oder Viewer-Druckfunktion (PDF) gewonnen werden, für kommerzielle und nichtkommerzielle Zwecke unentgeltlich zulässig, sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Vor jeder weitergehenden Nutzung der Geodaten und Geodatendienste ist nach Maßgabe der Nutzungsbedingungen die Einwilligung des jeweiligen Anbieters einzuholen; dies betrifft insbesondere die Nutzung von Daten und Diensten durch Bearbeitung, Vervielfältigung, Digitalisierung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe oder durch sonstige Nutzungsformen.
(3) Alle Bildschirmdarstellungen und Ausdrucke aus dem Kartenviewer stellen generell keine rechtsverbindlichen Auskünfte dar und dürfen auch nicht als amtlicher Auszug in Verfahren der öffentlichen Verwaltung verwendet werden, soweit nicht in den Metadaten ausnahmsweise die entsprechende Verwendung vom Anbieter erlaubt wird.
4. Open Government Data (Offene Geobasisdaten)
(1) Für die Geobasisdaten von Landesvermessung und Liegenschaftskataster, die von den Vermessungsbehörden bereitgestellt werden (§ 5 Abs. 1 Landesgeodatenzugangsgesetz) und die insbesondere auch als Kartenhintergrund dienen, gelten die nachfolgenden besonderen Nutzungsbedingungen. Die betreffenden Geobasisdaten sind in den jeweiligen Metadaten durch den Zusatz "Geobasisdaten" kenntlich gemacht.
(2) Die im Kartenviewer präsentierten Geobasisdaten der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters, die per Bildschirmdruck, mittels einer Viewer-Druckfunktion (PDF) oder auf andere Weise erstellt werden, dürfen als Bilddaten für kommerzielle und nicht kommerzielle Zwecke unter den Bedingungen der Datenlizenz-Deutschland-Namensnennung-Version-2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) unentgeltlich genutzt werden. Insbesondere ist damit auch die Nutzung von analogen oder digitalen Kartenausschnitten im Umfang der Bildschirmdarstellung für Immobilienexposés, Ausstellungstafeln, für Vereinsfestschriften und Wandertafeln erlaubt.
(3) Bei der Weiterverwendung der Bildschirmdarstellungen als Bilddaten oder Kartenausschnitte ist an gut sichtbarer Stelle folgende Quellenangabe anzugeben: „Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de".
(4) Bildschirmdarstellungen und Kartenausschnitte von Geobasisdaten stellen keine rechtsverbindlichen Auskünfte dar und dürfen auch nicht als amtlicher Auszug verwendet werden. Der Aktualitätsstand von Geobasisdaten entspricht in der Regel nicht der Aktualität der zugrundeliegenden Originaldaten.
5. Quellenangaben zu den Geodaten- und Diensten
6. Verantwortung, Gewährleistung, Urheberrechte
(1) Ein Teil der Geodaten und Geodatendienste werden dezentral vom jeweiligen Anbieter bereitgestellt, der für die Inhalte der Daten und die technische Bereitstellung über die Geodatendienste verantwortlich ist. Die Geodaten und Geodatendienste werden vom Betreiber des Geoportals weder angeboten noch garantiert.
(2) Die Anbieter stellen ihre Geodaten und Geodatendienste im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben mit der erforderlichen Sorgfalt bereit. Sie übernehmen unter Beachtung des individuellen Nachweises in den jeweiligen Metadaten in der Regel keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Geodaten sowie für die ständige Verfügbarkeit der Geodatendienste.
(3) Das Landratsamt Lörrach betreibt das Bürger-Geoportal mit der zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgabe erforderlichen Sorgfalt. Es übernimmt jedoch keine Gewähr für die dauerhafte Verfügbarkeit des Geoportals und behält sich technische Änderungen vor. Eine Haftung des Landratsamt Lörrach für Schäden, die aus der Nutzung des Geoportals entstehen, wird ausgeschlossen.
(4) Die Anbieter besitzen alle Rechte an den von ihnen bereitgestellten Geodaten und Geodatendiensten. Insbesondere besitzen sie die Urheberrechte an den kartographischen Werken, die Rechte an den Orthophotos und Luftbildern und die Rechte als Datenbankhersteller nach dem Urheberrechtsgesetz. Die Geodaten der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters unterliegen zusätzlich den Bestimmungen des Vermessungsgesetzes. Die unerlaubte Nutzung von Geodaten und Geodatendiensten ist nach den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes mit Strafe bedroht.
Allgemeine Hinweise zum Datenschutz des LRA Lörrach
Technische Verantwortung:
Marko Dießlin