Digitaler Führerscheinantrag (Ersterteilung einer Fahrerlaubnis)
Aktuell kann nur ein Antrag auf Ersterteilung der Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T und Kombinationen davon beantragt werden, d. h. ohne Vorbesitz einer anderen Klasse. Begleitetes Fahren ab 17 kann derzeit nicht online beantragt werden. Der Online-Antrag erfordert das Mindestalter von 16 Jahren und den Besitz eines elektronischen Personalausweises oder Aufenthaltstitels zur digitalen Authentifizierung.
Der Antrag für den Führerschein kann nur vollständig mit allen erforderlichen Unterlagen gestellt werden. Sie können sich den Antrag in deutscher oder englischer Sprache anzeigen lassen und ihr biometrisches Lichtbild, die Unterschrift und die Nachweise hochladen. Die Authentifizierung erfolgt mithilfe der Online-Ausweisfunktion.
Die Antragsbearbeitungsdauer beträgt ca. 6 Wochen.
Sie wünschen eine Expressbearbeitung (ca. 10 Werktage)?
Teilen Sie uns Ihren Wunsch sehr gerne am Ende des Online-Antrages in folgendem Hinweisfeld mit:
Für die Expressbearbeitung fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 34,85€ an. Sie erhalten nach Eingang Ihres Online-Antrages einen separaten Gebührenbescheid.
Führerschein Erstantrag jetzt beantragen
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass eine Auswahl des Prüfortes trotz Abfrage im Antrag nicht möglich ist. Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie auf Rückfrage von Ihrer Fahrschule.
Wichtige Informationen:
Informationen über die Online Ausweisfunkion erhalten Sie auf der Seite des Innenministeriums.
Die BundID bietet Ihnen ein zentrales Konto zur Identifizierung für alle Ihre Online-Anträge (z. B. mit einem Online-Ausweis).
Informationen zur Erstellung eines BundID-Kontos finden Sie auf der Seite BundID.
Für eine erfolgreiche Antragstellung wird folgendes benötigt:
Aktivierte Online-Ausweisfunktion des Personalausweises bzw. Aufenthaltstitels und PIN mit Kartenlesegerät oder NFC-fähigem Smartphone
Angabe zur Fahrschule (Sie müssen sich bereits für eine Fahrschule entschieden haben)
Erste-Hilfe-Nachweis: Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung (9 Unterrichtseinheiten) bei amtlich anerkannter Stelle oder Träger der öffentlichen Verwaltung
Nachweis des Sehvermögens: Für die Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, B, BE, L oder T ist ein Sehtest von einer amtlich anerkannten Sehteststelle (z. B. Optiker) erforderlich. Ein augenärztliches Zeugnis oder Gutachten ist auch zulässig. Der Nachweis darf bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein.
Der Online-Antrag geht bei der Behörde ein.
Übernahme der Daten und Prüfung des Antrages.
Einholung der Auskunft aus dem Fahreignungsregister und Bestellung des Führerscheines bei der Bundesdruckerei.
Erteilung des Prüfauftrages an den TÜV.
Die Fahrschule wird über das TÜV-Portal über den erteilten Prüfauftrag informiert.