Dienstleistung
Güterkraftverkehr – Fahrerbescheinigung beantragen
Sie sind ein Verkehrsunternehmen und Inhaber einer Gemeinschaftslizenz nach der VO (EG) 1072/2009 und beabsichtigen einen Fahrer zu beschäftigen, der weder ein Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats noch ein langfristig Aufenthaltsberechtigter im Sinne der Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen ist?
Dann benötigen Sie bzw. der Fahrer eine Fahrerbescheinigung.
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Gelegenheitsverkehr, Linienverkehr, Güterkraftverkehr, Rettungsdienstgesetz, Krankentransport mit Krankenkraftwagen
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Großraumtransporte und Schwertransporte, Parkerleichterungen, Ausnahmegenehmigungen StVO
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Güterkraftverkehrsgesetz - Antrag Fahrerbescheinigung
Die Fahrerbescheinigung ist beim Sachgebiet Verkehr schriftlich zu beantragen.
Den hierfür erforderlichen Antrag finden Sie unter Formulare.
Dem Antrag sind Kopien der folgenden Unterlagen beizufügen:
- die dem Unternehmer erteilte Gemeinschaftslizenz,
- die Arbeitsgenehmigung-EU des Fahrpersonals, wenn eine solche erteilt worden ist,
- der Pass, Passersatz oder Ausweisersatz, der Aufenthaltstitel des Fahrpersonals,
- der Nachweis nach § 11 Absatz 4 Nummer 1 der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung.
Hinweis: Es können weitere Unterlagen verlangt werden.
Die Rahmengebühr für die Genehmigung richtet sich nach der Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr:
- Fahrerbescheinigung: EUR 60,00 - 120,00
Bei übermäßig hohem Verwaltungsaufwand kann bis zum Höchstbetrag der Rahmengebühr abgewichen werden.
Hinweis: Weitere Kosten entstehen Ihnen für Registerauskünfte und sonstige Nachweise.
Die Gültigkeitsdauer der Fahrerbescheinigung beträgt maximal fünf Jahre.