Dienstleistung

Güterkraftverkehr – Fahrerbescheinigung beantragen

Sie sind ein Verkehrsunternehmen und Inhaber einer Gemeinschaftslizenz nach der VO (EG) 1072/2009 und beabsichtigen einen Fahrer zu beschäftigen, der weder ein Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats noch ein langfristig Aufenthaltsberechtigter im Sinne der Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen ist?

Dann benötigen Sie bzw. der Fahrer eine Fahrerbescheinigung.

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Mitarbeiter
  • Gelegenheitsverkehr, Linienverkehr, Güterkraftverkehr, Rettungsdienstgesetz, Krankentransport mit Krankenkraftwagen
  • Großraumtransporte und Schwertransporte, Parkerleichterungen, Ausnahmegenehmigungen StVO
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Formular & Online-Prozess
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Verfahrensablauf

Die Fahrerbescheinigung ist beim Sachgebiet Verkehr schriftlich zu beantragen.

Den hierfür erforderlichen Antrag finden Sie unter Formulare.

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Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag sind Kopien der folgenden Unterlagen beizufügen:

  • die dem Unternehmer erteilte Gemeinschaftslizenz,
  • die Arbeitsgenehmigung-EU des Fahrpersonals, wenn eine solche erteilt worden ist,
  • der Pass, Passersatz oder Ausweisersatz, der Aufenthaltstitel des Fahrpersonals,
  • der Nachweis nach § 11 Absatz 4 Nummer 1 der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung.

Hinweis: Es können weitere Unterlagen verlangt werden.

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Kosten/Leistung

Die Rahmengebühr für die Genehmigung richtet sich nach der Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr:

  • Fahrerbescheinigung: EUR 60,00 - 120,00

Bei übermäßig hohem Verwaltungsaufwand kann bis zum Höchstbetrag der Rahmengebühr abgewichen werden.

Hinweis: Weitere Kosten entstehen Ihnen für Registerauskünfte und sonstige Nachweise.

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Sonstiges

Die Gültigkeitsdauer der Fahrerbescheinigung beträgt maximal fünf Jahre.

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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu
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