Dienstleistung

Fahrzeugtausch Taxi / Mietwagen

Als Inhaber einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen und Mietwagen nach dem Personenbeförderungsgesetz, müssen Sie den Tausch Ihres bisher genehmigten und eingesetzten Fahrzeugs durch die zuständige Genehmigungsbehörde genehmigen lassen, bevor Sie dieses einsetzen.

Erst nach der Genehmigung, darf das neue Fahrzeug eingesetzt werden.

Hinweis: Auch wenn Sie nur einen Fahrzeugtausch vornehmen und das Kennzeichen identisch bleibt ist eine Genehmigung der zuständigen Behörde erforderlich.

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Mitarbeiter
  • Gelegenheitsverkehr, Linienverkehr, Güterkraftverkehr, Rettungsdienstgesetz, Krankentransport mit Krankenkraftwagen
  • Großraumtransporte und Schwertransporte, Parkerleichterungen, Ausnahmegenehmigungen StVO
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Formular & Online-Prozess
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Voraussetzungen

Möchten Sie ein genehmigtes Fahrzeug gegen ein neues Fahrzeug austauschen ist dies durch die Genehmigungsbehörde entsprechend zu genehmigen. 
 
Sie müssen die gesamten erforderlichen Unterlagen vorlegen. Fehlt eine dieser Unterlagen, kann der Fahrzeugtausch nicht durchgeführt werden.

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Verfahrensablauf

Die Genehmigung ist beim Sachgebiet Verkehr schriftlich zu beantragen.
 
Die hierfür erforderlichen Anträge finden Sie unter Formulare.
 
Zur Vereinfachung des Verfahrens können Sie uns diese auch per E-Mail zukommen lassen.
 
Nutzen Sie hierfür eines der Funktionspostfächer des Sachgebietes Verkehr:

Der Fahrzeugtausch ist vor der Eichung zu beantragen. Das Fahrzeug wird erst unter Vorlage einer entsprechenden Bestätigung der Genehmigungsbehörde durch das Eichamt geeicht.

Für den Erhalt der Bestätigung ist die Vorlage des Antrages, der Hauptuntersuchung nach BOKraft und der Zulassungsbescheinigung Teil I ausreichend.

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Erforderliche Unterlagen
  • Antrag
  • Hauptuntersuchung nach BOKraft
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Eichbescheinigung
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Kosten/Leistung

Die Rahmengebühr für die Genehmigung richtet sich nach der Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen:

  • Fahrzeugtausch: 52,56 Euro
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Sonstiges

Der Fahrzeugtausch muss vor der Inbetriebnahme des Fahrzeugs erfolgen!
 
Der Einsatz des Fahrzeugs ohne Genehmigung kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

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Zugehörigkeit zu
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