Dienstleistung
Nachweis der jährlichen Hauptuntersuchung (HU) in der Personenbeförderung
Führen Sie ein erlaubnis- oder anzeigepflichtiges Gewerbe im Bereich der Personenbeförderung, so müssen Sie Ihre Fahrzeuge jährlich zur Hauptuntersuchung mit Prüfung nach der BOKraft vorführen
Der von der Prüforganisation ausgestellte Prüfbericht müssen Sie unverzüglich der Genehmigungsbehörde vorlegen.
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Gelegenheitsverkehr, Linienverkehr, Güterkraftverkehr, Rettungsdienstgesetz, Krankentransport mit Krankenkraftwagen
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Großraumtransporte und Schwertransporte, Parkerleichterungen, Ausnahmegenehmigungen StVO
12 Monate nach der letzten HU (inkl. § 41 BOKraft) muss der aktuelle Prüfbericht zur Prüfung vorgelegt werden.
Zur Vereinfachung des Verfahrens können Sie uns diese auch per E-Mail zukommen lassen.
Diesbezüglich bitten wir Sie, jedes Fahrzeug als eigene Datei zu übersenden und als Dateiname das jeweilige Kennzeichen (z.B. LÖ-AA 1234) zu verwenden.
Nutzen Sie hierfür eines der Funktionspostfächer des Sachgebietes Verkehr:
Prüfbericht über die Hauptuntersuchung nach § 41 BOKraft bzw. Prüfbericht der Sicherheitsprüfung bei Kraftomnibussen.
keine
Die nicht rechtzeitige Vorlage kann mit einem Bußgeld geahndet werden
- Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen (Veranstalter) - Genehmigung beantragen
- Freigestellter Verkehr nach § 1 Nr. 4 d, g und i) Freistellungs-Verordnung (FrStllgV)
- Kraftomnibusse - Genehmigung beantragen
- Mietomnibusse - Genehmigung beantragen
- Mietwagen – Genehmigung beantragen
- Taxi – Genehmigung beantragen