Dienstleistung

Mietomnibusse - Genehmigung beantragen

Sie möchten entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit Mietomnibussen befördern?
 
Dafür benötigen Sie eine Genehmigung.
 
Hinweis: Bei derartigen Beförderungen wird der Kraftomnibus im Ganzen zur Beförderung angemietet und Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt. Die Teilnehmer müssen ein zusammengehöriger Personenkreis und über Ziel und Ablauf der Fahrt einig sein.
 
Die Genehmigung können Sie für längstens zehn Jahre erhalten. Danach können Sie eine Verlängerung beantragen.
 
Hinweis: Für den grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftomnibussen im Gebiet der Gemeinschaft (EU) wird eine Gemeinschaftslizenz benötigt.

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Mitarbeiter
  • Gelegenheitsverkehr, Linienverkehr, Güterkraftverkehr, Rettungsdienstgesetz, Krankentransport mit Krankenkraftwagen
  • Großraumtransporte und Schwertransporte, Parkerleichterungen, Ausnahmegenehmigungen StVO
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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen

Um eine Genehmigung zu erhalten, müssen die Berufszugangsvoraussetzungen erfüllt sein:

  • finanzielle Leistungsfähigkeit
  • Persönliche Zuverlässigkeit,
  • fachliche Eignung und
  • Betriebssitz oder Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland

Fachlich geeignet sind Sie, wenn Sie eine Fachkundeprüfung vor der Industrie-und Handelskammer (IHK) bestanden haben.

Weitere Informationen zu dieser Möglichkeit erhalten Sie bei Ihrer zuständigen IHK.

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Verfahrensablauf

Die Genehmigung ist beim Sachgebiet Verkehr schriftlich zu beantragen.
 
Die hierfür erforderlichen Anträge und Anlagen finden Sie unter Formulare.
 
Im Anhörverfahren werden interne und externe Stellen angehört.
 
Nach Eingang aller Stellungnahmen und Bewertung aller Unterlagen wird über den Antrag entschieden und die antragstellende Person schriftlich über das Ergebnis informiert.

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Erforderliche Unterlagen

Das Merkblatt über die erforderlichen Unterlagen finden Sie unter Formulare.
 
Hinweis: Es können weitere Unterlagen verlangt werden.

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Kosten/Leistung

Die Rahmengebühr für die Genehmigung richtet sich nach der Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen:

  • Kraftomnibusse: EUR 100,00 – 1.465,00

Die Gebühr berechnet sich in Anlehnung an den jeweils geltenden Richtsatzkatalog.

Bei übermäßig hohem Verwaltungsaufwand kann bis zum Höchstbetrag der Rahmengebühr abgewichen werden.

Hinweis: Weitere Kosten entstehen Ihnen für Registerauskünfte und sonstige Nachweise.

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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu
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