Dienstleistung

Feuerwehrführerschein

Den Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten und technischen Hilfsdiensten stehen immer weniger Fahrer für Einsatzfahrzeuge bis 4,75 Tonnen bzw. 7,5 Tonnen zur Verfügung. Der Grund ist, dass seit 1999 mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) nur noch Kraftfahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen gefahren werden dürfen. Für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen ist hingegen seit 1999 eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 und für Kraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen eine Fahrerlaubnis der Klasse C erforderlich. Die Einsatzfahrzeuge sind jedoch aus technischen Gründen schwerer geworden. Lediglich ältere Fahrerlaubnisinhaber, die vor dem 1. Januar 1999 ihre Fahrerlaubnis erworben haben, können aufgrund ihres Bestandsschutzes auch diese schwereren Fahrzeuge mit dem bisherigen Führerschein der (alten) Klasse 3 fahren.

Um die Einsatzfähigkeit der betroffenen Organisationen aufrecht zu erhalten, wurde daher die Ermächtigungsgrundlage für eine spezielle Fahrberechtigung für ehrenamtlich tätige Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des technischen Hilfwerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes zum Führen von Einsatzfahrzeugen geschaffen. Die Organisationen bieten die Ausbildung und Prüfung intern an. Voraussetzung ist ein mindestens zweijähriger Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse B (Pkw). Die Fahrberechtigung wird erteilt, wenn eine Ausbildung sowie eine praktische Prüfung im Sinne der Fahrberechtigungsverordnung Baden-Württemberg absolviert wurde und keine Bedenken gegen die Eignung bestehen.

Die Fahrberechtigung wird durch Aushändigung eines Nachweises der Fahrberechtigung dokumentiert und gilt nur für die Aufgabenerfüllung der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste. Der Nachweis ist zusätzlich zum Führerschein während der Fahrt mitzuführen. Während der Dauer eines Fahrverbotes darf von der Fahrberechtigung kein Gebrauch gemacht werden.

Die Regelung umfasst Einsatzfahrzeuge bis 7,5 t.

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Mitarbeiter
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Formular & Online-Prozess
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Erforderliche Unterlagen
  • 1 Kopie Personalausweis (Vor- und Rückseite)/Reisepass
  • 1 Kopie Führerschein (Vor- und Rückseite)
  • Nachweis über ehrenamtliche Mitgliedschaft in einer der oben genannten Organisationen und Einrichtungen.
  • Ausbildungsbescheinigung über die Teilnahme an der praktischen Ausbildung zum Erwerb der Fahrberechtigung
  • Prüfungsbescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der praktischen Prüfung zum Erwerb der Fahrberechtigung
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Kosten/Leistung
  • 24,30 €
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Zugehörigkeit zu