Dienstleistung
Ersatzfahrzeugbrief - nach Verlust oder Diebstahl
Sie wollen wegen Unleserlichkeit, Verlust oder Diebstahl eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen.
Hinweis: Sie haben das verloren gegangene Zulassungsdokument nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wieder gefunden? Dann müssen Sie das alte Dokument so schnell wie möglich bei der Zulassungsbehörde abgeben.
Hinweis: Sie haben das verloren gegangene Zulassungsdokument nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wieder gefunden? Dann müssen Sie das alte Dokument so schnell wie möglich bei der Zulassungsbehörde abgeben.
Voraussetzung für die Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II:
- bei Diebstahl:
Sie müssen möglichst schnell eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Lassen Sie sich hierüber eine kurze schriftliche Bestätigung ausstellen. - bei Verlust:
Sie müssen gegenüber der zuständigen Zulassungsbehörde den Verlust melden. Hierfür ist eine eidesstattliche Versicherung erforderlich.
Der Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil II oder eines Fahrzeugbriefes wird dem Kraftfahrt-Bundesamt von der Zulassungsbehörde gemeldet und im Verkehrsblatt veröffentlicht. Erst nach Ablauf der Frist (2 - 3 Wochen) können Sie die neuen Zulassungsdokumente abholen.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: zusätzlich entsprechende Nachweise
- bei Verlust:
Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung - bei Diebstahl:
Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige - vorhandene Zulassungsbescheinigung Teil I