Dienstleistung
Wechselkennzeichen beantragen
Sie wollen für zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse und gleicher Abmessung der Kennzeichenschilder ein Wechselkennzeichen beantragen.
Sie können die Fahrzeuge jedoch nicht zeitgleich nutzen. Das Fahrzeug, an dem sich nicht das vollständige Kennzeichenschild befindet, dürfen Sie
Hinweis: Auf die Bemessung der Fahrzeugsteuer wirkt sich das Wechselkennzeichen nicht aus.
Sie können die Fahrzeuge jedoch nicht zeitgleich nutzen. Das Fahrzeug, an dem sich nicht das vollständige Kennzeichenschild befindet, dürfen Sie
- nicht auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen,
- sondern nur in Garagen oder auf Privatgelände abstellen.
Hinweis: Auf die Bemessung der Fahrzeugsteuer wirkt sich das Wechselkennzeichen nicht aus.
Voraussetzungen für die Erteilung des Wechselkennzeichens:
Für folgende Fahrzeuge können Sie kein Wechselkennzeichen erhalten:
Außerdem gilt:
- Es handelt sich um zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse und der gleichen Kennzeichengröße der folgenden Klassen:
- M1 (Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung und höchstens acht Sitzplätzen außer Fahrersitz)
- L (z.B. Krafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und bestimmte vierrädrige Kraftfahrzeuge
- Anhänger der Klasse O1 (bis 750 kg zulässige Gesamtmasse)
Für folgende Fahrzeuge können Sie kein Wechselkennzeichen erhalten:
- zwei Fahrzeuge unterschiedlicher Klassen (z.B. ein PKW und ein Kraftrad)
- Fahrzeuge mit folgenden Kennzeichen:
- Saisonkennzeichen
- Kurzzeitkennzeichen
- Rotes Kennzeichen
- Grüne Kennzeichen
- Ausfuhrkennzeichen
Außerdem gilt:
- Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
- Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden haben.
Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie Ihr Fahrzeug vorführen.
Tipp: Wenn Sie neue Kennzeichenschilder benötigen, können Sie sich an private Anbieter wenden. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden. Bei Wechselkennzeichen kann es vorkommen, dass diese vorbestellt werden müssen.
Tipp: Wenn Sie neue Kennzeichenschilder benötigen, können Sie sich an private Anbieter wenden. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden. Bei Wechselkennzeichen kann es vorkommen, dass diese vorbestellt werden müssen.
Der Antrag auf Zuteilung eines Wechselkennzeichens ist auf zwei Fahrzeuge bezogen und kann verschiedene Zulassungsvorgänge auslösen (z.B. Neuzulassung, Abmeldung, Ummeldung mit und ohne Halterwechsel, Wiederzulassung bezogen auf ein oder zwei Fahrzeuge). Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist daher von Fall zu Fall unterschiedlich.
Auflistungen der Unterlagen für die einzelnen Zulassungsvorgänge finden Sie auf unseren Seiten unter:
Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen an Ihre Zulassungsbehörde.
Auflistungen der Unterlagen für die einzelnen Zulassungsvorgänge finden Sie auf unseren Seiten unter:
- Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges
- Ummeldung von außerhalb mit Halterwechsel
- Ummeldung von außerhalb ohne Halterwechsel
- Wiederzulassung ohne Halterwechsel
- Wiederzulassung mit Halterwechsel
- Zulassung fabrikneues Fahrzeug
Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen an Ihre Zulassungsbehörde.