Dienstleistung

Abmeldung eines Fahrzeuges (Außerbetriebsetzung)

Sie wollen ein Fahrzeug außer Betrieb setzen.
Mit der Abmeldung endet Ihre Steuer- und Versicherungspflicht. Sie dürfen danach mit dem Fahrzeug nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und es nicht mehr auf öffentlichen Flächen abstellen.

Für die online Abmeldung können Sie den Link unter Formular & Online-Prozess nutzen.

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Teams
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Formular & Online-Prozess
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Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie Ihr Fahrzeug vor Ort in der Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
  • Kennzeichenschilder
  • bei Verschrottung zusätzlich:
    Verwertungsnachweis und Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief)

Bei Vorlage eines Verschrottungsnachweises wird die Zulassungsbescheinigung Teil I und II durch die Zulassungsbehörde eingezogen und vernichtet.

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Kosten/Leistung

Sie können das Kennzeichen nach der Abmeldung auf Antrag für 12 Monate halter- oder fahrzeugbezogen reservieren lassen. Sollte eine fahrzeugbezogene Reservierung gewählt werden, kann das Kennzeichen vor Ablauf der Reservierungsfrist nicht für die Zulassung eines anderen Fahrzeugs genutzt werden. Zusätzlich wird eine Reservierungsgebühr in Höhe von 2,60 Euro erhoben.

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Sonstiges

Wenn Sie Ihr Fahrzeug persönlich vor Ort in einer Zulassungsbehörde außer Betrieb gesetzt haben, dürfen Sie von der Zulassungsbehörde mit den ungestempelten Kennzeichen noch zurückfahren:

  • innerhalb desselben Tages (bis spätestens 24:00 Uhr),
  • nur innerhalb von Deutschland und
  • auf direktem Weg nach Hause.

Dies gilt nur, wenn

  • das Fahrzeug vorschriftsmäßig ist,
  • zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung noch Versicherungsschutz besteht (klären Sie daher unbedingt vorab mit Ihrer Versicherung, ob das Fahrzeug für die Rückfahrt noch versichert ist),
  • die Kennzeichen nicht für die Zulassung eines anderen Fahrzeugs verwendet werden und
  • die Kennzeichen ordnungsgemäß am Fahrzeug angebracht sind (es genügt nicht, die Kennzeichen hinter die Front- oder Heckscheibe zu legen).
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Zugehörigkeit zu