Dienstleistung
Führerschein - bei Namensänderung umtauschen
Hat sich Ihr Name geändert, können Sie Ihren alten Führerschein umtauschen. Eine Pflicht zum Umtausch besteht nicht. Für Fahrten ins Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen lassen.
Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument. Es muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
Namensänderung
Beantragen Sie den EU-Führerschein persönlich bei der zuständigen Führerscheinstelle Ihres Wohnortes. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort.
Befindet sich Ihr Wohnort in einem der unten genannten Orte, können Sie den Antrag auf Umtausch auch bei den zuständigen Bürgermeisterämtern stellen:
Bad Bellingen, Grenzach-Wyhlen, Kleines Wiesental, Malsburg-Marzell, Maulburg, Schönau i. Schw., Todtnau.
Sie werden benachrichtigt, wenn Sie Ihren Führerschein bei der Führerscheinstelle oder dem zuständigen Bürgermeisteramt abholen können.
Den Führerschein kann mit schriftlicher Vollmacht von Ihnen auch eine andere Person abholen.
Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen die Führerscheinstelle.
- Personalausweis oder Reisepass
- alter Führerschein
- ein biometrisches Passfoto
- bei Namensänderung durch Heirat oder Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt beziehungsweise Reisepass oder Personalausweis, in dem der neue Name vermerkt ist
- wenn noch kein Kartenführerschein vorhanden ist und der Führerschein nicht vom Landratsamt Lörrach ausgestellt wurde: zusätzlich Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister ("Karteikartenabschrift"), der Ausstellungsbehörde
keine
Die Gebühr beträgt 25,30 Euro.
Zusätzliche Gebühren:
- Expressgebühr 34,85 Euro
Der Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister ("Karteikartenabschrift") ist gebührenfrei.
Widerspruch
Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist (Form und Frist), erhalten Sie von der für zuständigen Stelle (Führerscheinstelle am Wohnort)
keine