Dienstleistung

Ersatzführerschein beantragen (nach Verlust oder Diebstahl)

Um einen Ersatzführerschein zu beantragen, ist eine persönliche Vorsprache (bezüglich Identifikation und Unterschrift) bei der Führerscheinstelle erforderlich. Im Falle des Verlustes bedarf es einer eidesstattlichen Erklärung (Versicherung an Eides statt). Diese wird direkt bei der Führerscheinstelle abgegeben. Bei einem Diebstahl ist die Diebstahlsanzeige von einer deutschen Polizeibehörde vorzulegen. Hier bedarf es dann keiner weiteren eidesstattlichen Versicherung.


Versicherung an Eides Statt

Der/die Führerschein-Inhaber/in erklärt, dass

  • der Verbleib des Führerscheins nicht eindeutig bekannt ist
  • der Führerschein nicht sichergestellt,
  • beschlagnahmt oder
  • behördlich entzogen oder vorläufig entzogen ist
  • und dass kein gerichtliches Fahrverbot vorliegt.

 
Außerdem ist die Erklärung abzugeben, dass dem/der Führerschein-Inhaber/in bekannt ist, dass er/sie nur ein Führerscheindokument besitzen darf. Der/die Inhaber/in erklärt bei etwaigem Auffinden des verlorenen Führerscheins, diesen unverzüglich der Fahrerlaubnisbehörde zurückzugeben.

 
Vor Abgabe der Versicherung an Eides statt wird der/die Führerschein-Inhaber/in über die rechtliche Bedeutung einer Versicherung an Eides statt hingewiesen.

 
Auszug aus § 156 Strafgesetzbuch (StGB)

Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Sofern der Führerschein nicht vom Landratsamt Lörrach ausgestellt wurde, ist eine Karteikartenabschrift der zuletzt ausstellenden Behörde vor Antragstellung eines Ersatzdokumentes anzufordern. Die Übersendung der Karteikartenabschrift kann unmittelbar per E-Mail oder Fax an die Fahrerlaubnisbehörde Lörrach erfolgen.

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Team
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zuständige Stelle

die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes

Führerscheinstelle ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
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Verfahrensablauf

Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort. Die Bearbeitungszeit von der Antragsstellung bis zur Aushändigung beträgt in der Regel ca. sechs bis acht Wochen.

Bei Bedarf kann direkt bei Antragsstellung ein vorläufiger Führerschein gegen eine Zusatzgebühr ausgestellt werden.
Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung mit einer Bearbeitungsdauer von ca. acht bis zehn Arbeitstagen beantragen.

Sie erhalten für Kontrollen (beispielsweise durch die Polizei) eine Einzahlquittung, dass Sie einen Ersatzführerschein beantragt haben. Diese Quittung stellt keinen Führerschein beziehungsweise Nachweis der Fahrberechtigung dar.

Sobald Ihr Führerschein zur Abholung bereit liegt, werden Sie von uns schriftlich benachrichtigt. Mit einer schriftlichen Vollmacht können Sie den Führerschein auch von einer anderen Person mit Identitätsnachweis (Pass oder Ausweis) abholen lassen.

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Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • 1 biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • ggf. Diebstahlsanzeige
  • ggf. Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (sofern der verlorene/gestohlene Führerschein nicht vom Landratsamt Lörrach ausgestellt wurde)
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Kosten/Leistung

Die Gebühr beträgt 34,30 Euro.

Zusätzliche Gebühren bei:

  • Entgegennahme der Versicherung an Eides Statt: 30,70 Euro
  • Expressgebühr 34,85 Euro oder
  • vorläufiger Führerschein 12,80 Euro
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Rechtsbehelf

Widerspruch

Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist (Form und Frist), erhalten Sie von der für Sie zuständigen Stelle (Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort)

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Sonstiges

Bei Diebstahl können Sie in Deutschland von der Polizei eine Verlustbescheinigung erhalten.

Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine im Kartenformat sind auf 15 Jahre befristet. Die Frist gilt aber nur für das Führerscheindokument. Es muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

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Rechtsgrundlage
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Weitere Hinweise

Sofern Sie ein Ersatzdokument für einen noch gültigen Internationalen Führerschein aufgrund Verlust oder Diebstahl benötigen gilt die gleiche Vorgehensweise.

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Zugehörigkeit zu