Dienstleistung

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen

Eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie für das Fahren von

  • Taxen
  • Mietwagen oder Pkw im Linienverkehr oder gebündelten Bedarfsverkehr
  • Mietwagen oder Pkw bei gewerblichen Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen
  • Krankenwagen, wenn Sie die Personen kostenpflichtig oder gewerblich befördern

Bei Führerscheinklasse D oder D1 gilt: Sie benötigen eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung auch für das Fahren von Taxen, Mietwagen und für den gebündelten Bedarfsverkehr im Sinne des § 50 Absatz 1 Satz 1 des Personenbeförderungsgesetzes.

Die Erlaubnis gilt höchstens fünf Jahre. Sie können sie um jeweils fünf Jahre verlängern lassen.

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Team
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zuständige Stelle

die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes

Führerscheinstelle ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
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Voraussetzungen
  • Karten-Führerschein (EU/EWR, bzw. aus Anlage 11)
  • Führerschein der Klasse B oder ein entsprechender Führerschein seit mindestens zwei Jahren; bei Krankenwagen: ein Jahr
  • Mindestalter: 21 Jahre; bei Krankenwagen: 19 Jahre
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
  • persönliche Zuverlässigkeit: es dürfen keine schwerwiegenden Vorstrafen und Verkehrsverstöße vorliegen
  • Nachweis der Ortskenntnis bei Taxen, Mietwagen und Krankenwagen
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Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung bei der zuständigen Führerscheinstelle Ihres Wohnortes. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort.

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Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein im Scheckkartenformat
  • zusätzlich ist ein Führungszeugnis Belegart "OB" bei der Meldebehörde Ihres Wohnsitzes zu beantragen
  • für den Krankenkraftwagen wird zusätzlich ein Erste-Hilfe-Lehrgang (9 UE) benötigt
  • ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes oder einer Augenärztin
  • ärztliche Eignungsbescheinigung
  • leistungspsychologisches Gutachten

Die Untersuchung des Sehvermögens können Sie durchführen lassen von:

  • einem Augenarzt oder einer Augenärztin
  • einem Arbeits- oder Betriebsmediziner oder einer Arbeits- oder Betriebsmedizinerin
  • einer Begutachtungsstelle für Fahreignung

Das Formular für die ärztliche Eignungsbescheinigung erhalten Sie in der Regel beim Arzt. Sie können einen Arzt oder eine Ärztin Ihrer Wahl aufsuchen. Wenn Sie den Antrag stellen, darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.

Die Untersuchung für das leistungspsychologisches Gutachten prüft beispielsweise Ihre

  • Belastbarkeit
  • Reaktionsfähigkeit
  • Orientierungsfähigkeit
  • Konzentrationsfähigkeit

Gutachterstellen für verschiedene Eignungsüberprüfungen finden Sie hier.(Oranges blatt)

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Kosten/Leistung
  • Ersterteilung: 37,50 Euro, wenn Sie bereits den EU-Kartenführerschein besitzen
  • Ortskundeprüfung 40,00 Euro (am Prüfungstag zu entrichten)
  • Für die Ausstellung eines Kartenführerscheins fallen zusätzlich 25,30 Euro an
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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu