Aktuell

Änderung für grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr gilt ab Samstag


Wie bereits im Februar angekündigt, gelten ab dem 21. Mai neue Regelungen für grenzüberschreitende Beförderungen im gewerblichen Güterkraftverkehr. Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse über 2,5 Tonnen sind ab Samstag genehmigungspflichtig. Bisher lag die Grenze bei 3,5 Tonnen. Dies ist insbesondere für Unternehmen im Bereich der Kleintransporte von Bedeutung. Die Änderung beruht auf einer EU-Verordnung (2020/1055) im Rahmen des Mobilitätspakets I. Der reine Binnentransport ist von der neuen Regelung nicht betroffen.

Die erforderliche Gemeinschaftslizenz ist bei der zuständigen Unteren Verwaltungsbehörde zu beantragen. Im Landkreis Lörrach ist hierfür das Landratsamt Lörrach, Sachgebiet Verkehr & ÖPNV zuständig. Weitere Informationen sowie die benötigten Antragsunterlagen stehen HIER zur Verfügung.