Aktuell

Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen am Weiler Rangierbahnhof läuft planmäßig


Auf Einladung des Landratsamts und der Deutschen Bahn traf sich kürzlich die Begleitgruppe zur Rheintalbahn im Landkreis Lörrach, um die Fortschritte der Umsetzung der zuletzt vereinbarten Sicherheitsmaßnahmen auf dem Weiler Rangierbahnhof zu diskutieren.
 
Die Begleitgruppe betreut die Rheintalbahn und setzt sich aus Vertretern der Deutschen Bahn, des Landkreises Lörrach, der Anrainergemeinden und des Kreistags zusammen. Erfolgreiche Ergebnisse sind die im letzten Jahr vereinbarten Maßnahmen zur Gefahrenbekämpfung am Rangierbahnhof in Weil am Rhein, die inzwischen zum Großteil umgesetzt wurden: Zusätzliche Hydranten wurden für die Löschwasserversorgung im Bereich der Straße „Am Umschlagbahnhof“ errichtet, der Gefahrgut-Ausbildungszug der Deutschen Bahn stand letztes Jahr im April den Feuerwehren der bahnanliegenden Gemeinden im Landkreis Lörrach zu Übungszwecken zur Verfügung und im Mai 2019 wurde eine gemeinsame Schulung von Feuerwehr und dem DB-Notfallmanagement durchgeführt.
 
„Die Optimierungen am bestehenden Sicherheitssystem waren nur durch die über Jahre hinweg sachliche und konstruktive Arbeit der Begleitgruppe möglich“, hebt Thorsten Krenz, Konzernbevollmächtigter der Deutschen Bahn für Baden-Württemberg, hervor. „Mit den durchgeführten Verbesserungsmaßnahmen sind wir für künftige Havariefälle besser gewappnet als bisher“, ergänzt Wolfgang Dietz, Oberbürgermeister der Stadt Weil am Rhein. Gleichwohl sieht die Stadt den Dialog mit der Bahn noch nicht am Ende, da aufgrund der bereits stattfindenden baulichen Veränderungen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Rheintalbahn weitere Abstimmungen notwendig sind.

Abstellen von Gefahrgutzügen bleibt problematisch


Nicht abschließend geklärt werden konnte das wiederholte Abstellen von Güterzügen mit Gefahrgutwaggons an kleinen Unterwegsbahnhöfen, wie beispielsweise Efringen-Kirchen oder Rheinweiler. Die anhaltende Abstellpraxis stellt sich für Kommunen und Bügerschaft als nicht befriedigend dar.
 
Die Vertreter der Deutschen Bahn stellten die unternommenen Bemühungen dar, ein solches Halten zu vermeiden. Gleichwohl erlaube die bestehende Rechtslage das Halten von Zügen und insbesondere machten es grenzüberschreitende Aspekte und Betriebsabläufe teilweise erforderlich, dass Unternehmen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen müssen. „Wir bemühen uns, Züge, deren Weiterfahrt in die Schweiz nicht sofort gestattet wird, möglichst früh, zum Beispiel in Mannheim, Karlsruhe oder Offenburg halten zu lassen. Wenn allerdings die Weiterfahrtsbeschränkung erst südlich von Freiburg mitgeteilt wird, bestehen Haltemöglichkeiten nur noch in Efringen-Kirchen und Rheinweiler“, erläutert Krenz. „Wir erkennen die Sorgen in der Bevölkerung und nehmen diese ernst. Leider machen es die Umstände manchmal erforderlich, dass wir einem Zug das Halten an einem kleinen Bahnhof gestatten müssen. Wir bemühen uns dann stets so schnell wie möglich die Weiterfahrt zu ermöglichen. Hierbei sind uns aber leider häufig die Hände gebunden“.
 
Die Teilnehmenden der Begleitgruppe, insbesondere die Vertreter der Anrainergemeinden und Kreisräte des Landkreises Lörrach, diskutierten auch über die während eines Halts zu erfüllenden Auflagen. So haben die Eisenbahnverkehrsunternehmen, auf deren Eigentum der haltende Zug länger als 24 Stunden steht, eine Überprüfung auf Lecks oder anderweitige Beschädigungen an den Waggons sicherzustellen und diese zu dokumentieren.
 
Enttäuscht zeigten sich die Vertreter der Region von der gleichgültigen Haltung des Eisenbahnbundesamts und des Bundesverkehrsministeriums gegenüber der Problematik. Beide lehnten eine Teilnahme an der Begleitgruppe sowie einen Austausch ab. „Es ist sehr bedauerlich, dass das zuständige Bundesamt und das Bundesministerium so wenig Verständnis und Interesse diesem so wichtigen Anliegen gegenüber haben. Die Problematik führt in der Bevölkerung teilweise zu tiefer Verunsicherung“, so Landrätin Marion Dammann.
 
Das Eisenbahnbundesamt verweist in einem Schreiben an Landrätin Dammann darauf, dass deren Gefahrgutkontrolleure in Efringen-Kirchen elf Kontrollen im Zeitraum von Jaunar 2018 bis April 2019 durchgeführt hätten und bei keiner dieser Kontrollen einen abgestellten Zug mit Gefahrgut vorgefunden hätten. Das Bundesverkehrsministerium führt in einem weiteren Schreiben an Landrätin Dammann aus, „dass nur diejenigen Orte einer Beleuchtung oder anderer Sicherungsmaßnahmen bedürfen, an denen regelmäßig und für Straftäter oder Terroristen planbar Gefahrgut abgestellt wird“.
 
Die Bürgermeister Philipp Schmid und Dr. Carsten Vogelpohl der Gemeinden Efringen-Kirchen und Bad Bellingen sind sich hingegen einig, dass es nicht zulässig sein dürfe, Güterzüge mit Gefahrgut frei zugänglich neben Wohngebieten abzustellen. Die Mitglieder der Begleitgruppe fordern daher eine Änderung der bestehenden rechtlichen Bestimmungen und die bauliche Schaffung von Zug-Abstellmöglichkeiten vor der Schweizer Grenze. Gemeinsam werden sich Marion Dammann und die betroffenen Kommunen zeitnah mit diesen Forderungen an den Bund und die DB Netz wenden.