Beschwerden über Anlagen

Fragen zum Immissionsschutz beantworten wir ebenso wie Beschwerden über Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Erscheinungen, die von genehmigungsbedürftigen Anlagen oder von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen (Gewerbe- und Handwerksbetriebe - mit Ausnahme von Gaststätten) ausgehen.

Verfügbare Formulare:

Beiblatt zum Erfassungsbogen für Beschwerdeführer (PDF)
Erfassungsbogen für Beschwerdeführer