Beschwerden über Anlagen
Fragen zum Immissionsschutz beantworten wir ebenso wie Beschwerden über Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Erscheinungen, die von genehmigungsbedürftigen Anlagen oder von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen (Gewerbe- und Handwerksbetriebe - mit Ausnahme von Gaststätten) ausgehen.
Erfassungsbogen für Beschwerdeführer
Verfügbare Formulare:
Beiblatt zum Erfassungsbogen für Beschwerdeführer (PDF)Erfassungsbogen für Beschwerdeführer