Aufgaben der Unteren Bodenschutz- und Altlastenbehörde

Das Bundesbodenschutzgesetz verfolgt das Ziel, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern. Der gesetzliche Schutz erstreckt sich dabei auf alle Bodenfunktionen, beispielsweise die land- und forstwirtschaftliche Nutzung des Bodens. Das Gesetz beinhaltet auch Regelungen über die Bewältigung von eingetretenen schädlichen Umwelteinwirkungen durch Altlasten. Bei den Altlasten unterscheidet man zwischen Altablagerungen (zum Beispiel ehemaligen Müllkippen der Gemeinden) und Altstandorten (zum Beispiel Industriebrachen). Nähere Informationen zu Altlasten im Landkreis Lörrach erhalten Sie hier.

Hinweise zu Erdauffüllungen:

Erdauffüllungen können naturschutzrechtlich und/oder baurechtlich genehmigungspflichtig sein. Im Bereich Naturschutz finden Sie weiterführende Informationen.