Zuständigkeit des Sachgebietes "Wasser & Abwasser"

Grundwasserschutz, Wasserversorgung

Im Grundwasserschutz kümmern wir uns um den dauerhaften Schutz unseres Grundwassers. Wir weisen Wasserschutzgebiete aus, beurteilen Vorhaben, die Grundwasser erschließen und nutzen (zum Beispiel Brunnen, Erdwärmesonden, Bohrungen, Pegel, etc) und überwachen dieses. Dabei beraten wir Bürger und Kommunen. Bei Maßnahmen in der öffentlichen Wasserversorgung sind wir beurteilende Behörde bei der Gewährung von Landeszuschüssen.

Kanalisation und Kläranlagen (öffentlich und privat)

Fachtechnische Beratung von Kommunen und Ingenieurbüros und wasserwirtschaftliche Prüfung von Baumaßnahmen im Bereich von Kläranlagen, Regenwasserbehandlung, Regenwasserbewirtschaftung (Rückhaltung, Versickerung, dezentrale Ableitung) und Kanalisation und deren Überwachung. Für diese Maßnahmen sind wir beurteilende Behörde bei der Gewährung von Landeszuschüssen. Wir erarbeiten zusammen mit den Kommunen und Planern die jeweiligen Abwasserbeseitigungskonzepte.

Fachtechnische Beratung von Bürgern, Betrieben, Kommunen und Planern bei privaten Kleinkläranlagen und Grundstücksentwässerungen sowie Stellungnahmen bei Baugesuchen hierzu. Beratung bei der gesetzlich geforderten Versickerung, dezentralen Ableitung sowie Rückhaltung von Regenwasser. Für den Anschluss von Weilern und Einzelgehöften an die öffentliche Kanalisation im ländlichen Raum sind wir beurteilende Behörde bei der Gewährung von Landeszuschüssen.

Gewässerökologie, Hochwasserschutz

Hier sind wir die technische Fachbehörde für alle Fragen rund um oberirdische Gewässer (Bäche, Flüsse, Seen, Teiche). Wir beraten und beurteilen bei Wasserkraftanlagen, Bauten an Gewässern, Renaturierung von Gewässern, Einleiten, Aufstauen, Absenken und Entnahme von Wasser. Wir beraten Kommunen und Planer bei Konzepten und Maßnahmen im Hochwasserschutz und sind beurteilende Behörde bei der Gewährung von Landeszuschüssen.