Immissionsschutzrechtliches Änderungsgenehmigungsverfahren zur Änderung einer Anlage zur Oberflächenbehandlung von Metallen mit einem Volumen der Wirkbäder von 1 m³ bis weniger 30 m³ durch Beizen unter Verwendung von Fluss- oder Salpetersäure
Landratsamt Lörrach untersagt Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern bis einschließlich 17. Oktober auch für Befugte mit wasserrechtlicher Erlaubnis / Pegelstände aktuell extrem niedrig
Behobene Chemie-Altlasten, renaturierte Gewässer oder Hochwasserschutzmaßnahmen – der Leiter des Fachbereichs Umwelt hat viel für den Landkreis erreicht