Aktuell

Die Wiese hat sich erholt


Nach dem Schadensfall im Sommer 2014, bei welchem nahezu alle Kleinlebewesen wie Insektenlarven und Kleinkrebse, das sogenannte Makrozoobenthos, in der Wiese zwischen Zell und Brombach vernichtet wurden, hat sich die Fauna im Fluss erholt.

Positive Entwicklung sichtbar


Am 25.10.2017 fand in Maulburg das vorläufige Abschlusstreffen des Fachbereichs Umwelt des Landratsamtes mit den Fischgewässer-Pächtern der Wiese im Zusammenhang mit dem 2014 festgestellten Sterben des Makrozoobenthos (=Kleinlebewesen) statt. Hierbei wurde über die vom Biologischen Fachbüro für Nutzung und Ökologie der Binnengewässser (BNÖ) aus Titisee-Neustadt durchgeführten Gewässeruntersuchungen informiert. In Abstimmung mit den Fischgewässer-Pächtern hatte das Landratsamt im März 2015 dieses Untersuchungsprogramm gestartet, um zu verfolgen, inwiefern und in welchem Zeitraum eine Erholung des Bestands an Makrozoobenthos stattfindet. Das Fazit des nun vorliegenden BNÖ-Abschlussberichts ist erfreulich: Die Wiese hat sich deutlich erholt, die Wiederbesiedelung mit gewässertypischen Kleinlebewesen an der Gewässersohle - als wichtige Nahrungsgrundlage für die Fische - ist erfolgt. Dies bestätigen die Ergebnisse der seit Anfang 2015 bis Ende Sommer 2017 durchgeführten Untersuchungen. Die Wiederbesiedelung ist vor allem über die intakten Nebengewässer, aber auch über Verdriftung aus der Wiese oberhalb von Zell erfolgt.
 
Positives berichteten auch die Vertreter der Vereine aus Maulburg und Schopfheim, auf deren Pachtstrecken in den letzten Jahren aufwändige Strukturmaßnahmen umgesetzt wurden. So wurden Flachwasserbereiche / Wasserwechselzonen angelegt, strömungslenkende Steinschüttungen und Wurzelstöcke eingebracht sowie Schatten spendende Bäume und Sträucher an den Ufern gepflanzt, damit sich vor allem in Niedrigwasserzeiten die Wiese nicht zu stark erwärmt. Dies, so die Vertreter der beiden Vereine, hätte nicht nur auf die Fischbestände, sondern auch auf alle Lebewesen im und am Wasser sehr positive Auswirkungen.

Defizite in der Gewässerstruktur


Angesprochen wurden aber auch die nach wie vor in der Wiese bestehenden Defizite: es fehlen an einigen Wehranlagen immer noch Fischauf- und -abstiegsanlagen, in Ausleitungsstrecken von Wasserkraftwerken fehlt es oft an einer ausreichenden Mindestwassermenge und auch die Gewässerstruktur lässt auf weiten Abschnitten noch zu wünschen übrig. Diesen Defiziten, so die Auffassung aller, muss in Zukunft wegen des Klimawandels und der damit einhergehenden Verschiebung des Wasserdargebots – im Winter/Frühling höhere, im Sommer/Herbst geringere Wassermengen – vermehrt Aufmerksamkeit geschenkt werden.

Ausblick


Das Landratsamt wird die Situation in der Wiese durch entsprechende gewässerbiologische Untersuchungen weiterverfolgen und regelmäßig darüber informieren. Aus dem Kreis der Fischgewässer-Pächter wurde darüber hinaus angeregt, sich einmal im Jahr zu einem Erfahrungsaustausch zu treffen – mit ggfs. Besichtigung einer Bau- oder Renaturierungsmaßnahme. 

Rückblick: Makrozoobenthos-Sterben im Sommer 2014


Bei Routineuntersuchungen wurde damals festgestellt, dass zwischen Zell und Steinen nahezu die gesamten am Gewässergrund lebenden Kleinorganismen vernichtet worden waren. Ab Steinen bis Brombach waren die Schädigungen erheblich, Richtung Lörrach zur Landesgrenze immerhin noch nachweisbar. Da Fische nicht zu Schaden kamen, vermutete man zu Recht, dass ein Insektizid oder eine Insektizid-wirkende Substanz ursächlich ist. Umfangreiche Untersuchungen des Fachbereichs Umwelt und Überprüfungen möglicher gewerblicher/industrieller Einleiter hatten diese Vermutung untermauert.
 
Bitte an die Bevölkerung: keine Entsorgung über Straßeneinläufe
Es kommt immer wieder zu unerlaubten Einleitungen in die Wiese über Regenwasserkanäle - häufig Dispersionsfarben, Lösungsmittel, Tenside und auch Farb- und Lackschlämme. Deshalb richtet das Landratsamt die eindringliche Bitte an die Bevölkerung und an Gewerbebetriebe: keine Entsorgung von Abfällen und Flüssigkeiten über die Straßeneinläufe in die Regenwasserkanäle und auch keine Entsorgung von Rasen- und Grünschnitt an den Gewässerufern. Dies kann zu erheblichen Schäden im und am Gewässer führen. Solche Vorfälle werden mit Bußgeldern bis hin zu strafrechtlichen Verfahren geahndet.